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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente - Rentenversicherungspflicht bei ganz geringfügigem Minijob?

von EvaM23.07.2020 | 19:10
75 Ansichten
2 Antworten

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Ich bekomme bei einer unbefristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente eine befristete Vollerwerbsminderungsrente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes. Ich beginne nun einen klitzekleinen Minijob von 2x3Std. wöchentlich. Macht es Sinn, die vollen Rentenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen. Hätte ich davon irgendeinen Vorteil außer dass ich Riestern könnte? VG EvaM

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EvaM,

dem Beitrag von „W°lfgang“ kann ich grundsätzlich zustimmen.

Ob sich für Sie die Zahlung von Pflichtbeiträgen im Minijob aber tatsächlich lohnt, hängt letztlich von den individuellen Umständen Ihres konkreten Einzelfalls ab. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich vor einer abschließenden Entscheidung über die Versicherungspflicht/Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob nochmals persönlich und individuell (unter Berücksichtigung Ihrer im Versicherungskonto gespeicherten bisherigen Erwerbsbiografie) in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 23.07.2020 | 19:32
Hallo EvaM, bei max. 450€ müssten Sie ihre 3,6 % = 16,20€ mtl. dazu zahlen (bei kleinerem Verdienst den RV-Beitrag ins Verhältnis setzten). Rechnerisch macht das zunächst rd. 1€ mehr Monatsrente aus. Allerdings dürfte Ihre Zurechnungszeit in der EM-Rente deutlich höher bewertet worden sein, sodass die parallelen Minijob-Pflichtbeiträge einfach 'verpuffen', weil später mal die zu berücksichtigende Rentenbezugszeit eben auch deutlich höher zu bewerten ist. Damit würde sich Ihre spätere Altersrente um 0,00€ erhöhen. Da Sie außerdem parallel einen unbefristeten Teil-EM-Rentenanspruch haben, wäre mein Rat: verzichten Sie auf die Versicherungspflicht im Minijob. Allerdings, sofern Sie _diesen_ Rentenanspruch mal verlieren sollten (aus welchen Gründen auch immer), könnten im Nachhinein doch die Minijob-Pflichtbeiträge für künftige Rentenansprüche hilfreich gewesen sein ...nicht für die Höhe der Rente, sondern für andere Rentenansprüche - die auf Pflichtbeiträgen aufbauen - schlechthin. Wie alt sind Sie eigentlich /wie lange ist es bis zum ersten Altersrentenanspruch noch hin /haben Sie einen GdB mind.50? Gruß w.
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