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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und Arbeitsaufnahme für kurze Dauer

von Sonja01.08.2021 | 22:15
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme eine Arbeitsmarktrente. Ich überlege, eine Teilzeitstelle mit wöchentlich 25 Stunden anzunehmen. Sollte ich diese wieder nach kurzer Zeit, z.B. 1 Monat, aus gesundheitlichen Gründen, ggf. mit ärztlichem Attest, wieder aufgeben, bekäme ich dann wieder die Arbeitsmarktrente oder wäre die dann futsch?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonja,

Wenn Sie einen Teilzeitarbeitsplatz innehaben, ist der Arbeitsmarkt für Sie nicht mehr verschlossen. Somit entfällt der Anspruch auf die volle EM-Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt. Sollte Ihr Restleistungsvermögen aber nach wie vor bei 3 bis unter 6 Stunden liegen, erhalten Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstmöglichkeiten. Diese sind in Ihrem Rentenbescheid dargestellt.

Sollte sich herausstellen, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht leidensgerecht ist, kann bei weiter vorliegendem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden wieder die volle EM-Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt gewährt werden.

Aber wie von siehe hier bereits erwähnt, sprechen wir hier immer von Einzelfallentscheidungen. Daher sollten Sie vorab das Gespräch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl,

das hängt stark von der Regelung im Einzelfall ab. Sie sollten daher stets die individuelle Klärung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter suchen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Siehe hieram 01.08.2021 | 22:54
Hallo Sonja, eine 'Arbeitsmarktrente' kann gewährt werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf eine halbe EM-Rente haben, weil Sie noch drei bis unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können, dieser (Teilzeit)Arbeitsmarkt aber als verschlossen gilt. Wenn es Ihnen nun möglich ist, eine passende Teilzeitstelle zu finden, ist der Arbeitsmarkt zumindest für Sie persönlich nicht (mehr) verschlossen. Selbstverständlich wäre es möglich, wenn Sie dann gesundheitlich feststellen, Sie schaffen noch nicht einmal das, einen Antrag auf Neufeststellung einer vollen-EM-Rente zu stellen. Sie wollen aber vermutlich eher wissen, was passiert, wenn Sie quasi gleich in der Probezeit merken, es ist doch nicht so gut, weil zu viel oder nicht wirklich passend. Dies Thema wird zwar immer wieder hier im Forum diskutiert, endet aber jedes mal mit dem Ratschlag: Klären Sie das bitte direkt mit der für Sie zuständigen DRV. Geben Sie dort an, welche Tätigkeit Sie aufnehmen wollen und ob es 'erlaubt' ist, dies erst mal 'probeweise' zu tun. Nur dort liegen Ihre Unterlagen vor und nur dort also kann es für Sie persönlich gültig beurteilt und entschieden werden (Einzelfallentscheidung, auch in dieser Sache). Viel Erfolg und alles Gute!
Karlam 10.08.2021 | 10:10
Genauso ist die Situation bei mir, würde die Arbeitsmarkt Rente dann nahtlos weiterlaufen oder muss diese neu beantragt werden, mit entsprechender Wartezeit Bus zur Auszahlung?
Berateram 10.08.2021 | 10:17
Hallo Sonja, Wenn Sie einen Teilzeitarbeitsplatz innehaben, ist der Arbeitsmarkt für Sie nicht mehr verschlossen. Somit entfällt der Anspruch auf die volle EM-Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt. Sollte Ihr Restleistungsvermögen aber nach wie vor bei 3 bis unter 6 Stunden liegen, erhalten Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstmöglichkeiten. Diese sind in Ihrem Rentenbescheid dargestellt. Sollte sich herausstellen, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht leidensgerecht ist, kann bei weiter vorliegendem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden wieder die volle EM-Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt gewährt werden. Aber wie von siehe hier bereits erwähnt, sprechen wir hier immer von Einzelfallentscheidungen. Daher sollten Sie vorab das Gespräch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger suchen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Genauso ist die Situation bei mir, würde die Arbeitsmarkt Rente dann nahtlos weiterlaufen oder muss diese neu beantragt werden, mit entsprechender Wartezeit Bus zur Auszahlung?
Wenn die Arbeitsmarktrente entfällt, muss Sie neu beantragt werden (ggf. mit entsprechender Wartezeit bezüglich einer neuen medizinischen Überprüfung). Wie der Experte schon erwähnte, es kommt auf die individuelle Situation an.
Deutsche Rentenversicherung
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