Hallo Petra1978,
bei einem Minijob (bis 450 Euro/mtl.) neben einer arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.
Also bitte, um über alle möglichen Probleme erhaben zu sein, nicht mehr als 3 Stunden/täglich (die tägliche Zeitgrenze ist wichtig) arbeiten.
vgl. auch diesen link:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.2.2.3.1.1&a=true
Die Nebentätigkeit sollten Sie auf jeden Fall bei der Rentenversicherung melden.
Auch eine Anmeldung dieser Nebentätigkeit als Minijobberin sollten Sie in Erwägung ziehen.