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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente ungewollt

von Dieter5925.03.2020 | 15:56
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3 Antworten

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Habe meinen Rentenbescheid erhalten. Bekomme befristet eine volle EM-Rente - wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Hatte nur eine Teil-EM beantragt, da ich ungekündigt in Teilzeit 3 Std. täglich arbeite (diesen Vertrag habe ich seit 2003). War zwar teilweise krank/AU, aber nicht durchgehend. Kann aufgrund chronischer Krankheit keine Vollzeitstelle mehr machen, aber 3-4 Std. wollte ich schon. Nun verdiene ich dadurch auch mehr als 6300,- - wird jetzt alles verrechnet? Muss ich meinen Job aufgeben? Soll ich den Bescheid anfechten? Habe keine Ahnung wie es weitergeht und was ich falschgemacht habe. Danke für Hilfe, Dieter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter 59,

Ihren Job müssen Sie grundsätzlich nicht aufgeben.

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze 6300 Euro im Kalenderjahr. Überschreiten Sie mit Ihrem Hinzuverdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wenn Ihre gekürzte Rente und ein Zwölftel Ihres Jahreshinzuverdienstes höher sind als der sogenannte Hinzuverdienstdeckel (Obergrenze für den Hinzuverdienst), wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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2 Antworten

Siehe hieram 25.03.2020 | 17:22
Hallo Dieter, nein, es wird nicht alles verrechnet. Schauen Sie in Ihren Rentenbescheid, da steht unter den Stichworten "Hinzuverdienst und Hinzuverdienstdeckel", bis zu welcher Höhe Sie individuell anrechnungsfrei verdienen dürfen (das hängt von Ihrem Versicherungsverlauf ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden). 'Sparen' Sie sich den nervenaufreibenden Aufwand, den Bescheid anzufechten, sondern geben Sie ordnungsgemäß bei Ihrem Rentenversicherungsträger an, was Sie verdienen. Denn auch wenn Sie eine halbe EM-Rente beziehen würden, würde Ihr Verdienst als Hinzuverdienst überprüft (und evtl. angerechnet) werden. Informieren Sie sich zusätzlich auch noch mal in dieser Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
W°lfgangam 25.03.2020 | 18:38
Hallo Dieter59, grundsätzlich nicht, da Ihnen ja bestätigt worden ist, dass Sie noch ein Leistungsvermögen von 3 - u6 Std. besitzen, also dem Umfang Ihrer jetzigen Beschäftigung entspricht und Sie damit Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten/Teilzeit in vollem Umfang nachkommen können. Etwas merkwürdig ist die Formulierung im Bescheid, dass Sie die volle EM-Rente erhalten, _obwohl_ Sie noch ein Teilzeitarbeitsplatz haben ...seis drum. Legen Sie den Rentenbescheid umgehend Ihrem Arbeitgeber vor - ggf. gibt es dazu tarifvertragliche Vereinbarungen, die bereits das weitere/arbeitsrechtliche Procedere vorschreiben und an Fristen gebunden sind, die dann die Weiterbeschäftigung sichern. Nebenbei: die 6.300 €-Grenze gilt nur bei voller EM-Rente. Wird die überschritten, fallen Sie wenigstens auf eine Teil-EM-Rente zurück (die Sie ja haben wollten). Hier ist die Hinzuverdienstgrenze im höheren 5-stelligen Bereich, ohne weitere Kürzung der Rente. Die günstigere Rentenhöhe wird dann für Sie ermittelt. Gruß w.
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