Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente wurde nicht verlängert! Welches ALG auf welcher Basis?

von bernd9929.08.2015 | 10:31
1527 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich weiß, dass ich wohl im falschen Forum bin. Doch möchte ich auch hier um Rat bitten. Meine Arbeitsmarktrente (also volle EMR auf Zeit) wurde nicht mehr verlängert. 3x wurde diese verlängert. Jetzt wurde diese nicht mehr verlängert. Ich bin 50, und 9 Jahre aus dem Job! Frage: Auf welcher Basis erhalte ich nun Arbeitslosengeld? Von der Basis, wonach meine Rente berechnet wurde? Dies ist aber schon 9 Jahre (Basis waren die letzen 3 Jahre vor Rentenentritt)her. Oder vom letzten Verdienst (letzte Gehaltsabrechnung vor 9 Jahren) Was erwartet mich? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Fragen zur Berechnung Ihres Arbeitslosengelds nicht beantwortet kann. Ich hoffe, Ihnen haben die Beiträge der anderen Forumteilnehmer, soweit sie Ihre Frage betrafen, bereits weitergeholfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Schadeam 29.08.2015 | 11:34
Die Höhe des ALG müssen Sie schon bei der Ag. für Arbeit erfragen. Da sind Sie im Rentenforum tatsächlich falsch.
Herz1952am 29.08.2015 | 13:06
Hallo Bernd, haben Sie es schon mit Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid versucht, falls Sie es für nicht richtig halten?
tussiam 29.08.2015 | 14:24
das alg1 wird dann nach einem fiktiven einkommen berechnet, dafür gibt es tabellen im internet rechachieren. heist also ein durchschnitt von arbeitseinkommen aller in deutschland. warum gehen sie nicht in den widerspruch? sind sie wieder erwerbsfähig?
HotRodam 29.08.2015 | 14:22
Dahinter steckt Methode ! Zunächst wiegt man die Betroffenen in Sicherheit indem man Ihnen einen sogenannte "Arbeitsmarktrente" gewährt, und dann schiebt man sie an die Abeitslosenverwahranstalten ab. Da die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt oft schon jahrelang nicht mehr berufstätig waren, bleibt ihnen dann nichts anderes übrig, als entwürdigende und verfassungswidrige 1€URO-Jobs an zu nehmen. Würg....
Schorscham 29.08.2015 | 14:34
Wer eine ARBEITSMARKTRENTE bezieht, ist grundsätzlich dazu in der Lage, zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich zu arbeiten. Nur wenn davon ausgegangen werden kann, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt verschlossen ist, wird eine befristete "Arbeitsmarktrente" in Form einen vollen EM-Rente gezahlt. Vermutlich wird im vorliegenden Fall nicht mehr von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen, wie in anderen mir bekannten Fällen auch.
Herr Z.am 29.08.2015 | 19:56
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071… 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
Frieda P.am 30.08.2015 | 17:41
.....und aufgrund des enormen Asylanten-Zustroms wird da die Situation für Arbeitssuchende nicht besser.
Was können denn die Asylsuchenden dafür, wenn @HotRod und seine Fangemeinde grundsätzlich jede Arbeitsstelle für unzumutbar halten, die weniger als 1980 Euro NETTO einbringt? Solange die Hartzt4-Regelsätze für Tabakwaren und bei manchen "Bedürftigen" sogar für Autos und andere teure Dinge reichen, kann "der Film in dem Sie sich gerade befinden" doch wohl so schlecht gar nicht sein. Jammern auf ziemlich hohem Niveau nennt man so etwas. Und pauschale Hass-Tiraden gegen Asylbewerber sind einfach nur schäbig, vor allem dann, wenn man selbst noch nicht viel für unseren Sozialstaat getan aber trotzdem ordentlich von ihm profitiert hat.
ohh, mein lieber Schorsch, es soll in diesem Lande auch solche geben, die schon viel für den Sozialstaat getan haben, kaum von ihm profitiert haben und nunmehr über den unvertretbar großen Asylanten-Zustrom weiter kräftig gemolken werden.....und es irgendeinmal satt haben und denen dann der Kragen platzt
Schorscham 30.08.2015 | 14:25
Zitat von Frieda P. anzeigenausblenden
Was können denn die Asylsuchenden dafür, wenn @HotRod und seine Fangemeinde grundsätzlich jede Arbeitsstelle für unzumutbar halten, die weniger als 1980 Euro NETTO einbringt? Solange die Hartzt4-Regelsätze für Tabakwaren und bei manchen "Bedürftigen" sogar für Autos und andere teure Dinge reichen, kann "der Film in dem Sie sich gerade befinden" doch wohl so schlecht gar nicht sein. Jammern auf ziemlich hohem Niveau nennt man so etwas. Und pauschale Hass-Tiraden gegen Asylbewerber sind einfach nur schäbig, vor allem dann, wenn man selbst noch nicht viel für unseren Sozialstaat getan aber trotzdem ordentlich von ihm profitiert hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026