Hallo Monika,
wenn Sie die Rückmeldung der DRV Bund haben, dass die Arbeitsplatzausstattung in Ihr Eigentum als Begünstigte übergeht, dann ist es so.
Wenn Sie noch Zweifel haben, können Sie sich bei der DRV Bund genau nach den Eigentumsverhältnissen erkundigen. Die DRV Bund könnte im Bescheid eine Eigentumsregelung aufgenommen haben. Evtl. hat sich der Arbeitgeber sogar an der Arbeitsplatzausstattung beteiligt?
Da diese Dinge im Einzelfall geregelt werden, kann keine generelle Antwort auf Ihre Frage gegeben werden.
Ich wiederhole mich: Im Zweifel können Sie oder Ihr ehem. Arbeitgeber dies bei der DRV Bund klären lassen.
Mit freundlichem Gruß