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arbeitsplatzausstattung

von monika11.05.2010 | 10:05
1411 Ansichten
9 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
bevor ich nun auf das eigentliche thema eingehe: warum diese aggressiven reaktionen ? mir ist ein fehler passiert, was ist die kosequenz daraus ? NICHTS - ist passiert ! wie ich meine, ich denke meine frage war trotzdem zu verstehen, falls nicht hier nochmal meine frage, mit der hoffnung verbunden auf eine expertenauskunft ! guten morgen in die runde :-)) ich habe von der drv bund einen finanzierten arbeitsplatz - bin nun nach langer krankheit in erbwerbsminderungsrente und habe meine ausstattung abgeholt, da ich die informationen habe, dass alles mein eigentum ist. mein arbeitgeber sagt, die ausstattung hat im büro zu verbleiben. es handelt sich um einen pc-arbeitsplatz einschließlich arbeitstische und lampen. danke für eine schnelle antwort. gruß und sonnigen tag monika

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Monika,

wenn Sie die Rückmeldung der DRV Bund haben, dass die Arbeitsplatzausstattung in Ihr Eigentum als Begünstigte übergeht, dann ist es so.

Wenn Sie noch Zweifel haben, können Sie sich bei der DRV Bund genau nach den Eigentumsverhältnissen erkundigen. Die DRV Bund könnte im Bescheid eine Eigentumsregelung aufgenommen haben. Evtl. hat sich der Arbeitgeber sogar an der Arbeitsplatzausstattung beteiligt?

Da diese Dinge im Einzelfall geregelt werden, kann keine generelle Antwort auf Ihre Frage gegeben werden.

Ich wiederhole mich: Im Zweifel können Sie oder Ihr ehem. Arbeitgeber dies bei der DRV Bund klären lassen.

Mit freundlichem Gruß

8 Antworten

Meieram 11.05.2010 | 11:01
Wenn der Arbeitgeber die Leistung erhalten hat, gehören die Gegenstände ihm. Zuschüsse muß er nur dann zurückzahlen, wenn bestimmte Fristen unterschritten werden.
monikaam 11.05.2010 | 11:09
die leistungen gingen nicht an den arbeitgeber sondern an mich per bescheid über die gegenstände. die bezahlung erfolgte direkt von der drv an die lieferanten. gruß monika
Martinam 11.05.2010 | 11:26
Dann gehören die Sachen rechtlich gesehen der RV und weder Ihnen noch ihrem Arbeitgeber oder sonstwem.
monikaam 11.05.2010 | 11:30
da ich von der rv eine andere auskunft habe, warten wir die antwort des experten ab, bevor wir weiter spekulieren. oder worauf beruft sich ihre aussage ? nochmals grüße monika
Meieram 11.05.2010 | 11:38
Sie haben die Leistung bekommen und damit gehören die Gegenstände Ihnen. Könnte ja sein, dass Sie wieder erwerbsfähig werden und dann brauchen Sie die wieder oder Sie wollen sich was hinzuverdienen.
Bravoam 11.05.2010 | 11:54
In der Regel werden in LTA-Bescheiden mit Kostenübernahme für Arbeitsmittel die Eigentumsverhältnisse aufgeführt. In der Regel gehen die Sachen auch in das Eigentum vom Versicherten über und verbleiben somit NICHT beim Arbeitgeber. Wenn der BX der DRV dementsprechende Regelungen enthält, des AG mit Hinweis hierauf schriftlich per Einschreiben auf Herausgabe hinweisen. Sollte er sich weiterhin dagegen streuben, mit einem Rechtsanwalt dagegen klagen.
Miaam 11.05.2010 | 11:55
Sie haben gesagt, das sie die Information haben, dass die Sachen Ihnen gehören. Warum nehmen sie diese nicht mit zum Arbeitgeber, legen Ihm diese vor und nehmen die Sachen einfach mit. Dann wird der AG zwar blöd gucken, aber sie haben völlig rechtens gehandelt, denn sie haben ja die Information, das die Sachen Ihnen gehören.
monikaam 11.05.2010 | 13:36
vielen dank für die zahlreichen antworten. der ag hat meine bestätigung. er selbst erhielt auf tel. anfrage bei der drv die anwort, die "sachen" hätte beim arbeitgeber zu verbleiben. daher nochmals meine anfrage hier. ich denke es ist alles geklärt. der bescheid über die anschaffung ging an mich persönlich, die kosten wurden von der drv direkt übernommen. daher ist es klar ! nochmals ein dankeschön und schöne woche monika
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