Eine Beschäftigung von teilweise mehr als 3 Stunden täglich stellt nicht zwangsläufig ein Problem dar. Allerdings kann sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer (Vollzeit-)Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann. Solange die Beschäftigung mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, ist aber aus meiner Sicht nichts zu befürchten.