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Experten-Antwort

Arbeitsstunden bei Erwerbsminderungsrente

von Heidi K.01.09.2015 | 11:03
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8 Antworten

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Ich hatte eine voll EU-Rente. Da ich nun brutto ca. 730,00 verdiene, wurde mir meine volle EU-Rente um ein Drittel gekürzt. Ich arbeite 65 Stunden im Monat. Müssen diese Stunden so eingeteilt sein, dass es nicht mehr als 3 Stunden täglich sind oder können diese auch teilweise zusammenhängend (z-b. 8 Stunden ) sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Beschäftigung von teilweise mehr als 3 Stunden täglich stellt nicht zwangsläufig ein Problem dar. Allerdings kann sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer (Vollzeit-)Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann. Solange die Beschäftigung mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, ist aber aus meiner Sicht nichts zu befürchten.

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7 Antworten

Heidi K.am 01.09.2015 | 11:23
Vielen Dank für die rasche Antwort. Aufgrund meines Verdienstes über 450,00 ist es jetzt keine volle EU-Rente mehr. Ich hätte aber sonst meinen Arbeitsplatz verloren. Mir wurde bei der Beratung nur gesagt, dass ich einen Abzug von einem Drittel habe und nicht, dass es dann auch auf die Einteilung der Arbeitsstunden ankommt. Die Rentenversicherung hat ja nun weniger für mich zu bezahlen,wie wenn ich gar nicht arbeiten würde. Ich verstehe das Ganze nun überhaupt nicht mehr.
xyam 01.09.2015 | 11:11
Wenn Sie eine volle EM-Rente haben, dann haben Sie eine festgestellte Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich. Bei regelmäßigen Arbeitsstunden von mehr als 3 Stunden liegt keine volle Erwerbsminderung vor bzw. dann arbeiten Sie möglicherweise auf Kosten ihrer Restgesundheit. Da kann die DRV dann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine volle EM-Rente überhaupt noch gegeben sind.
Schorscham 01.09.2015 | 15:19
Zitat von Heidi K. anzeigenausblenden
Dass bei einem Leistungsvermögen von mehr als unter 3 Stunden täglich keine (volle) Erwerbsminderung vorliegt, verstehen Sie nicht? Bei teilweiser Erwerbsminderung würde Ihre EM-Rente sogar um die Hälfte gekürzt und nicht nur um ein Drittel. Allerdings dürften Sie dann sogar bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Sofern Sie nicht tatsächlich auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten, was ggf. vom sozialmedizinischen Dienst der DRV festgestellt werden muss, da ein Attest des Hausarztes nicht als Nachweis ausreicht, hätten Sie in der Tat nur noch Anspruch auf eine teilweise EM-Rente. Empören Sie sich also besser nicht zu laut. ;-)
Schorscham 01.09.2015 | 15:30
Ja @W*lfgang, es gibt Ausnahmen. Ich weiß! ;-) Ihr obligatorischer "Sozialröchler-Hinweis" sei Ihnen trotzdem gegönnt. ;-)
Heidi K.am 01.09.2015 | 17:06
Vielleicht habe ich mich auch unglücklich ausgedrückt . Ich arbeite natürlich nicht 3 Stunden täglich, sondern 12 Stunden wöchentlich. Eigentlich müsste sich die Rentenversicherung darüber freuen, wenn sie weniger bezahlen muss. Bei meiner persönlichen Beratung wurde mir nur gesagt, dass ich einen Abzug habe (was ja auch in Ordnung ist) wenn ich über 450,00 verdiene. Jetzt kommen xx-Formulare die mein Arbeitgeber ausfüllen muss. Ich hätte meinen Job verloren, wenn ich nicht mehr arbeiten würde und ich brauch einen Zuverdienst.
Heidi K.am 01.09.2015 | 17:06
Vielleicht habe ich mich auch unglücklich ausgedrückt . Ich arbeite natürlich nicht 3 Stunden täglich, sondern 12 Stunden wöchentlich. Eigentlich müsste sich die Rentenversicherung darüber freuen, wenn sie weniger bezahlen muss. Bei meiner persönlichen Beratung wurde mir nur gesagt, dass ich einen Abzug habe (was ja auch in Ordnung ist) wenn ich über 450,00 verdiene. Jetzt kommen xx-Formulare die mein Arbeitgeber ausfüllen muss. Ich hätte meinen Job verloren, wenn ich nicht mehr arbeiten würde und ich brauch einen Zuverdienst.
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