Hallo Kurz,
bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen Krankengeld.
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Hallo Kurz,
bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen Krankengeld.
Hallo Geht das mit den krankengeld auch nach lunge aussteuerung 78 wochen noch mal krankengeld AU nach reha.Die depresionen hatte ich auch vor aussteuerung schon auf krankenschein stehen.Hallo Kurz, ob die Depressionen einen neuen Anspruch auf Krankengeld auslösen, kann nur Ihre Krankenkasse entscheiden, nicht die Rentenversicherung. Sofern die Krankenkasse einen Anspruch ablehnt, haben Sie aber evtl. Anspruch auf ALGI nach §145 SGB III (Nahtlosigkeit). Etwas mehr Informationen über diesen § finden Sie z.B. hier https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Sie sollten sich deshalb umgehend auch bei der Agentur für Arbeit melden und dort Ihre Ansprüche klären, unabhängig davon, wie Ihre KK entscheidet. Viel Erfolg und alles Gute!
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