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Arbeitsunfähig nach Übergangsgeld

von Denis23.10.2018 | 20:15
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Hallo, vielleicht weis jemand Rat. Meine Mutter hatte von der Rentenversicherung ein Umschulungsmaßnahme bis 31. August (Ende der Maßnahme u. Übergangsgeld) gewährt bekommen. Am 01.09. hatte sie einen Unfall und wurde den ganzen September krank geschrieben. Deshalb meldete sie sich erst Ende September beim Arbeitsamt (was natürlich ein Fehler war). Aktuell bekommt sie zwar nun schon Arbeitslosengeld. Aber für die Zeit dazwischen natürlich nichts. Krankenkasse zahlt nichts, weil die Umschulung bereits am 31.08. zu Ende war. AU erst ab 01.09. Gibt es vielleicht eine Regelung, dass Übergangsgeld von der Rentenversicherung weiter geleistet hätte werden können, bis zum Arbeitslosengeld. Wäre das dann noch rückwirkend möglich. Vielen Dank.

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