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Arbeitsversuch

von Bollo21.10.2008 | 17:27
1228 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, theoretische Frage: Jemand mit EM-Rente würde einen Arbeitsversuch unternehmen, in der Folge würde seine Rente entzogen. Wenn er dann nach z.B. 6 Monaten wieder krank wird, wäre es dann sehr schwierig die Rente erneut zu erhalten??? Mich interessieren nicht hellseherische Fähigkeiten ihrerseits, sondern lediglich Antworten von DRV-Mitarbeitern, die diebzgl. Praxisfälle kennen...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Beurteilung der Einschränkung des Leistungsvermögens sind allein gesundheitliche Gründe (Krankheit oder Behinderung) maßgebend.

Entscheidend für die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist, ob der Versicherte im Stande, d. h. fähig ist, eine Tätigkeit in einem bestimmten Rahmen auszuüben. Es ist nicht entscheidend, ob er bereits in früherer Zeit eine Rente bezogen hat.

Ein erneutes Rentenverfahren wird durch den früheren Rentenbezug jedoch auch nicht abgekürzt oder erleichtert.

2 Antworten

Hellseheram 21.10.2008 | 18:31
Ich vermag Ihre Frage nicht zu beantworten. Meine Glaskugel verlangt nach mehr Details!
Schadeam 22.10.2008 | 08:47
was nützen Ihnen irgendwelche Praxisfälle? Bei Ihrer Fallbeschreibung ist allein die ärztliche Beurteilung im Einzelfall wichtig.
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