Hallo Eugen,
Sie haben eine EM-Rente bewilligt bekommen, da Sie nach Einschätzung des Sozialmediziners Ihres RV-Trägers nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung arbeiten können. Wenn Sie nun doch sieben Stunden am Tag arbeiten (wollen), dann kann das bedeuten, dass sich Ihr Gesundheitszustand geändert hat und Ihnen deshalb die EM-Rente nicht mehr zusteht. ES kann aber genauso gut sein, dass sich eigentlich nichts gebessert hat und Sie dann möglicherweise "auf Kosten Ihrer Restgesundheit" arbeiten- dann würde der Anspruch weiter bestehen. Oder es ist vielleicht besonders auf Ihre gesundheitlichen Einschränkungen angepasste Tätigkeit, die nicht mit einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung von sieben Stunden gleichzusetzen wäre. Das alles kann aber hier im Forum nicht pauschal beurteilt werden.
Sie sind verpflichtet, jede Aufnahme einer Tätigkeit mitzuteilen und eventuell wird dann erneut medizinisch geprüft.