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Experten-Antwort

Arbeitszeiten bei Minijob und voller Erwerbsminderungsrente

von Hilde15.04.2015 | 23:19
3394 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es ist superschwer einen Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Zum ersten muß der Anfahrtsweg klein sein damit nicht so hohe Kosten entstehen. Hab mir mal ausgerechnet das bei ca. 10km Anfahrt gleich 20km am Tag bei einem Verbrauch auf 100km inder Stadt 7l Benzinverbrauch etwa 25,20€ Bezinkosten zu rechnen ist. Da ich allein lebe und die volle Erwerbsminderungsrente nur ein wenig über der Armutsgrenze liegt. Meine Frage: wieviel Stunden darf ich am Tag bzw. in der Woche arbeiten wenn dazwischen immer ein Tag Pause zum ausruhen ist? Ich darf bis max. 450€ dazu verdienen wie kann das in der Praxis aussehen? Ich möchte gern wieder eine Tätigkeit ausüben ohne dabei meine volle Erwerbsminderungsrente zu verlieren da ich bisher noch keine Besserung meines gesundheitszustandes erreichen konnte. Vorausgesetzt ein Arbeitgeber ist dazu bereit. Mir wurde gesagt das ich einen Minijob der unter 450,00€ liegt nicht extra an die RV melden muss, da dieser bei der Knapschaft gemeldet wird. Ist das richtig?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hilde,

auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird ein Hinzuverdienst bis zu 450 € nicht angerechnet. Außerdem wird angenommen, dass bei einem Hinzuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Für Sie besteht daher die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit so zu gestalten, dass Sie nicht jeden Tag die Wegstrecke zurücklegen müssen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Lieber Ottonormalverbraucher,

ja – jede Woche ist ein anderer Regionalträger der DRV für das Forum zuständig.

Herzliche Grüße aus der ihre-vorsorge.de-Redaktion

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11 Antworten

Kai-Uweam 16.04.2015 | 08:25
Festgestellt wurde, dass Sie VOLL erwerbsgemindert sind, d.h. Sie können und dürfen max. 3 Stunden am Tag entsprechend Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen arbeiten. Denkbar wären kleine Aushilfstätigkeiten o.ä. Sofern Sie einen Minijob gefunden haben, sind Sie jedoch auf jeden Fall dazu verpflichtet, dies dem RV-Träger mitzuteilen, der Ihre Rente zahlt (sog. Mitwirkungspflichten). Weitere Auswirkungen sind allerdings nicht zu erwarten, da mit einem Minijob die Hinzuverdienstgrenzen voll eingehalten werden. Alles Gute.
ottonormalVerbraucheram 16.04.2015 | 14:08
Hallo Ist jetzt ein anderes Team wie Letzte Woche am Beraten?
Schadeam 16.04.2015 | 17:21
.....und je nach zuständigem Regionalträger ist sogar innerhalb dieser jeweiligen Woche jeden Tag ein anderer Mitarbeiter oder ein anderes Team dran. Ist halt so und auch das erklärt Unterschiede in den Antworten.
W*lfgangam 16.04.2015 | 19:28
Hallo Hilde, zur zeitlichen Zulässigkeit einer Tätigkeit neben der EM-Rente lesen Sie bitte eher diesen Beitrag/letzten, der die/Ihre Frage etwas informativer beantwortet: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Eine einheitliche Antwort zu dieser Frage werden Sie nie erhalten (außer der global zu bewertenden wie im Beitrag von Sozialröchler), individuell wird es Ihr Sachbearbeiter am Schreibtisch prüfen - der mit den rosa Elefanten-Puschen unterm Tisch lässt Sie passieren, der mit der Guillotine als büroliches Ausstattungsmerkmal seiner Entscheidungen wird sich Ihre Akte ganz gewissenhaft vorknöpfen/Rente entziehen ...in diesem Fall steht Ihnen der 'Rechtsweg' offen, also Widerspruch/Klage und das ganze Gesumms dazu. Da in den Experten-Teams Tauben wie Falken sitzen – und kein Datenabgleich der Antworten stattfindet ;-) - muss man mit den Zwischentönen so leben. > Mir wurde gesagt das ich einen Minijob der unter 450,00€ liegt nicht extra an die RV melden muss, da dieser bei der Knapschaft gemeldet wird. Ist das richtig? Grundsätzlich falsch. Allein schon die (Wieder)Aufnahme einer Beschäftigung/Tätigkeit ist bei einer EM-Rente immer mitzuteilen. Zwar landet bei Minijobs über den Umweg KBS ('Knappschaft') auch die Meldung irgendwann mal in Ihrem Rentenkonto, ersetzt aber nicht Ihre Meldepflichten (Rentenbescheid mal nachlesen, steht in den ersten 10 Seiten drin). Gruß w.
ottonormalVerbraucheram 17.04.2015 | 09:17
Hallo Ich habe auch schon folgendes gelesen nach Aufgabe einer Tätigkeit: Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht nur ,wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Als Hinzuverdienst werden Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit und vergleichbare Einkünfte berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, das Sie verpflichtet sind , uns die Aufnahme oder Ausübung einer über den bisherigen Rahmen hinausgehenden Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. H"m: Verhält sich da auch wohl so wie bei den Antworten hier.
Schorscham 17.04.2015 | 15:03
Diese "Annahme" kann auch u.U. überprüft werden. So goßartig ist der Gestaltungsspielreum in der Realität also nicht. Wer keine Nachprüfung riskieren will, sollte unbedingt darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit IMMER unter 3 Stunden liegt. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus dem Gesetzestext, der verbindlicher ist als die sogenannten "Experten-Auskünfte", die traurigerweise noch nicht einmal gleichlautend sind.
Hildeam 18.04.2015 | 11:44
Außerdem wird angenommen, dass bei einem Hinzuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird.
Diese "Annahme" kann auch u.U. überprüft werden. So goßartig ist der Gestaltungsspielreum in der Realität also nicht. Wer keine Nachprüfung riskieren will, sollte unbedingt darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit IMMER unter 3 Stunden liegt. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus dem Gesetzestext, der verbindlicher ist als die sogenannten "Experten-Auskünfte", die traurigerweise noch nicht einmal gleichlautend sind.
Hildeam 18.04.2015 | 11:54
Es ist schon sehr kompliziert was ich hier lese. Aber ich möchte so gern wieder versuchen etwas zu arbeiten, auch wenn es nur wenige Stunden sein können, da ich sowieso im Moment nicht mehr schaffe. Aber für mich macht es Sinn .Nun kann ich die vielen Menschen verstehen die es gar nicht erst probieren, w wenn dann durch eine Versuch seine Existenzgrundlage dadurch gefährdet wird und wenn man allein lebt einem gleich der Boden unter den Füßen entzogen wird Schreibt ruhig weiter so finde ich doch für mich eine Möglichkeit doch nicht auf zu geben. Vielen Dank es hilft mir doch weiter. Hilde
Hildeam 21.04.2015 | 20:10
Hallo der Arbeitgeber hat beim Vorstellungsgespräch gefragt, ob es bei einer eventuellen Einstellung mit einer Behinderung von 50 Prozent irgendwelche Zuschüsse gibt? Ich meinte eher nein. Ab wann gibt es gibt es das nur bei Teilzeit und Vollzeit? Vg
W*lfgangam 23.04.2015 | 22:46
Also ehrlich Hilde, wenn der Arbeitgeber (Klitschenbetrieb?) schon nicht weiß/SIE fragt, was er/sein Betrieb an Zuschüssen von Irgendwoher erwarten kann, glaubens dann, dass es sich um einen 'seriösen' Arbeitgeber handelt, der sich an alle Ihn betreffenden/selbst zu ermittelnden Rechtsvorschriften hält? Gruß w. ...oder habe ich Sie falsch verstanden/der AG ist mit 50 % Behinderung belastet? *g - nun denn, solche AG tikken vielleicht etwas anders, also ganz besondere Vorsicht (wenn er nicht zu diesem Thema selbst in der Lage ist, sich selbst die passende Antwort zu geben!)
Klaus220am 11.08.2015 | 13:53
Hello, viele Menschen suchen nach einer Methode, mit der sie dauerhaft mit einem Nebenjob Geld verdienen oder zumindest kurzfristig Ihr Taschengeld aufbessern. Geld verdienen im Internet kann man mit hunderten verschiedenen Angeboten. Aber, zu oft trifft man im weltweiten Netz auf verlockende Angebote, welche einem schnell und viel Geld versprechen, doch nur selten steckt auf wirklich etwas dahinter. Wer das große Geld innerhalb von kurzer Zeit verspricht, der lügt natürlich.. Mehr information: http://geldverdieneninfo24.coverblog.de/euroclix-gelg-sparen/
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