Hallo SL,
es geht bei der Frage der Erwerbsminderung letztlich nicht darum, wie Sie selbst die Arbeitszeit verteilen, sondern wie die Sozialmediziner Ihres RV-Trägers Ihre Erwerbsfähigkeit objektiv beurteilen. Wenn Sie den Antrag auf die EM-Rente stellen, wird geprüft werden, ob Sie
- noch mindestens drei Stunden, aber nicht mehr 6 Stunden am Tag arbeiten können (in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit) => dann wären Sie teilweise erwerbsgemindert;
- nicht mehr drei Stunden am Tag arbeiten können => dann wären Sie voll erwerbsgemindert.
Wenn diese Entscheidung getroffen ist und der EM-Rentenanspruch festgestellt wurde, sind abweichende Arbeitszeitgestaltungen zwar nicht ausgeschlossen (z.B. höhere tägliche Arbeitszeit "auf Kosten der Restgesundheit"). Aber eine Tätigkeit von deutlich über 6 Stunden an fast allen Tagen der Woche könnte durchaus auch für den RV-Träger ein Indiz darstellen, dass die Erwerbsfähigkeit doch nicht so stark gemindert ist - was dann spätestens in die Entscheidung über die Weiterzahlung einer befristeten Rente eingehen könnte. Aber wie W*lfgang schon richtig geschrieben hat - hier im Forum ist das alles eher Spekulation...