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Experten-Antwort

Arbeitzeiten Volle EMR

von Andreas Schulz30.06.2017 | 00:37
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen ein Jobangebot auf 450 € Basis für 10 Stunden pro Woche allerdings soll ich diese an nur 2 Arbeitstagen leisten. Anfangen würde ich mit 3 Stunden täglich und wenn es geht dann auf 5 Stunden aufstocken. Man darf ja so wie ich verstanden habe weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Wird das dann auf den Tag heruntergebrochen auf unter 3 Stunden täglich? Wenn ja wäre diese Tätigkeit retenschädlich? Vielen Dank vorab. MfG Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas Schulz,

es gibt eigentlich keine Regelung, wie viele Stunden Sie neben einer Rente noch arbeiten "dürfen" - es ist vielmehr so, dass sich der Rentenanspruch danach richtet, wie viele Stunden Sie objektiv noch arbeiten "können". Deshalb kann ich Ihnen hier auch keine pauschale Antwort geben, sondern nur die Zusammenhänge erläutern.

Wenn Sie eine volle EM-Rente aus allein gesundheitlichen Gründen (also nicht "Arbeitsmarktrente") beziehen, dann haben die Ärzte Ihres Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung tätig zu sein. Wenn Sie nun tatsächlich mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten, dann kann das entweder bedeuten,

- dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat und keine (volle) EM mehr vorliegt oder

- dass Sie trotz der gesundheitlichen Einschränkung mehr arbeiten, als Sie eigentlich können (das wird "auf Kosten der Restgesundheit" genannt).

Sie sind in jedem Fall verpflichtet, Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme der Beschäftigung mitzuteilen. Ob dann tatsächlich genauer geprüft wird, kann ich nicht vorhersehen. Bei einer Tätigkeit unter 450 Euro/Monat wird regelmäßig davon ausgegangen, dass damit keine Beschäftigung von mehr als 3 Stunden am Tag verbunden ist.

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3 Antworten

Fortitude oneam 30.06.2017 | 07:14
Hallo Andreas, ein sehr spezielles Thema und schon tausendfach hier im Forum erörtert. Sie schreiben nicht ob Sie Ihre volle EMR eine Arbeitsmarktrente ist oder aus medizinischen Gründen. Gefährden Sie nicht Ihre Restgesundheit. Bedenken Sie eine Überprüfung kann jederzeit von der DRV überprüft werden. Wenn Sie mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten, dann erhalten Sie nur noch eine teilweise EMR oder Sie wird komplett gestrichen. Mfg
Biene-maja4am 04.07.2017 | 18:45
Ich finde es leider immer als beachtlich in diesem Forum warum trotz voller EWR noch arbeiten kann!! Ich bekomme eine TEWR und gehe noch 20 Std. wöchentlich arbeiten. Diese Zeit kostet mir sehr viel Kraft aber ich will die Rentenkasse nicht ausnutzen. Eine volle EWR kann man beziehen und ich bin der Meinung, dass wenn man so krank ist eine Nebentätigkeit ausgeschlossen sein sollte. Dies ist leider meine Meinung und alles andere ist Lug und Betrug!!!
W*lfgangam 04.07.2017 | 21:45
Zitat von Biene-maja4 anzeigenausblenden
Hallo Biene-maja4, warum sollte eine zulässige Nebentätigkeit bei einer teilweisen EM bis zu unter 6 Std. zulässiger sein, aber bei einer vollen EM eine zulässige Nebentätigkeit bis unter 3 Std. nicht? Machen Sie da Unterschiede in den gesetzlichen Zulässigkeiten bei beiden Renten – warum? Für Sie nehmen Sie sich gerne die zulässigen Grenzwerte in Anspruch, für die anderen mehr gesundheitlich Eingeschränkten mit Ihren Grenzwerten nicht? Was ist denn dass für eine Logik ...erläutern Sie mir? Gruß w.
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