Hallo Andreas Schulz,
es gibt eigentlich keine Regelung, wie viele Stunden Sie neben einer Rente noch arbeiten "dürfen" - es ist vielmehr so, dass sich der Rentenanspruch danach richtet, wie viele Stunden Sie objektiv noch arbeiten "können". Deshalb kann ich Ihnen hier auch keine pauschale Antwort geben, sondern nur die Zusammenhänge erläutern.
Wenn Sie eine volle EM-Rente aus allein gesundheitlichen Gründen (also nicht "Arbeitsmarktrente") beziehen, dann haben die Ärzte Ihres Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung tätig zu sein. Wenn Sie nun tatsächlich mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten, dann kann das entweder bedeuten,
- dass sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat und keine (volle) EM mehr vorliegt oder
- dass Sie trotz der gesundheitlichen Einschränkung mehr arbeiten, als Sie eigentlich können (das wird "auf Kosten der Restgesundheit" genannt).
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme der Beschäftigung mitzuteilen. Ob dann tatsächlich genauer geprüft wird, kann ich nicht vorhersehen. Bei einer Tätigkeit unter 450 Euro/Monat wird regelmäßig davon ausgegangen, dass damit keine Beschäftigung von mehr als 3 Stunden am Tag verbunden ist.