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Artikel "Rürup-Rente im Kommen" vom 15.08.2007

von Dennis15.08.2007 | 11:08
1310 Ansichten
2 Antworten

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Im Artikel "Rürup-Rente im Kommen" vom 15.08.2007 wird zur Rürup-Rente empfohlen: "Sinnvoll ist aber ein Vertrag mit Beitragsrückgewähr im Todesfall während der Ansparphase. So sind die Beiträge nicht verloren, die Familie profitiert davon und die Abstriche bei der Rente sind nicht hoch." Meines Wissens muss eine Rürup-Rente gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen beinhalten (Nichtvererblichkeit, Nichtübertragbarkeit, Nichtbeleihbarkeit, Nichtveräußerbarkeit und Nichtkapitalisierbarkeit). Ein Vertrag muss die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen. Zusätzlich dürfen die Berufsunfähigkeit des Steuerpflichtigen oder auch Hinterbliebene durch eine befristete (bezieht sich auf Waisen) oder lebenslange Rentenzahlung abgesichert sein. Eine Rürup-Rente ist somit der gesetzlichen Rente nachempfunden. Eine Beitragsrückgewähr würde m.E. gegen diverse Vorschriften verstoßen. Auch die gesetzliche Rente bietet keine Beitragsrückgewähr! Gibt es bei der Rürup-Rente für die Beitragsrückgewähr Ausnahmen? Wie wird eine Beitragsrückgewähr abgewickelt?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dennis,

ja, die Rürup-Rente ist der gesetzlichen Rente "nachempfunden" - sie ist aber nicht deckungsleich (es sind ja auch zwei ganz unterschiedliche Systeme, die hinter diesen Versicherungen stehen). Deswegen gibt es eine Beitragsrückgewähr als Zusatzoption.

Wie sie konkret ausgestaltet ist, bestimmen die Versicherungen selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Diese "Zusatzoption" kostet aber - ebenso wie eine zusätzliche BU Vereinbarung - Geld, sprich Kosten.

Sich darüber ggf. bei einer Verbraucherzentrale individ. zu informieren kann nicht schaden, zumal mit dem Steueränderungsestz 2007 die Funktionswieise der Rürup Rente (in steuerrechtlicher Hinsicht) nicht gerade vereinfacht wurde.

MfG

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