Hallo Angelika,
welche medizinischen Unterlagen für die Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente erforderlich sind, entscheiden die Prüfärzte der Rentenversicherungsträger. Sie legen beispielsweise fest, ob ein weiteres Gutachten oder ein Befundbericht erforderlich sind. In Ihrem Fall werden zunächst nur aktuelle Atteste und Unterlagen Ihrer behandelnden Ärztin benötigt. Daher ist von Ihrer Ärztin kein neues Gutachten zu erstellen.
Sie oder Ihre Ärztin können sich auch gern an die zuständigen Mitarbeiter (Durchwahlnummer ist auf dem Schreiben angegen) oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.
Ein Attest Ihres Hausarztes können Sie dazu legen. Je mehr medizinische Unterlagen dem Rentenversicherungsträger vorliegen, umso besser kann Ihre Erwerbsfähigkeit von den Sozialmedizinern eingeschätzt werden.