Hallo Erich,
im Wesentlichen sind die Ausführungen von Wolfgang zielführend.
Eine Altersteilzeit kann nur im Einverständnis mit dem jeweiligen Arbeitgeber getroffen werden. Hier ist allerdings öffentlicher Dienst nicht gleich öffentlicher Dienst. Die Altersteilzeitregelungen werden meist durch das Tarifrecht beeinflusst. Dieses unterscheidet im öffentlichen Dienst im Wesentlichen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Die Tarifverträge sind nach unserer Kenntnis nicht aus einem "einheitlichen Guss", so dass zwischen den einzelnen Ebenen unterschiedliche Regelungen bestehen können.
So wird es möglich sein, dass auch im Bundesland Hessen für die Beschäftigen des Bundes, die Beschäftigten des Landes und die Beschäftigten der Kommunen eigenständige Altersteilzeitregelungen bestehen. Die einheitliche Gesetzesgrundlage, nämlich das Altersteilzeitgesetz gibt lediglich den Rahmen vor, den die Regelungen einhalten müssen.
Konkret bietet sich an, Ihren Arbeitgeber zu den für Sie geltenden Altersteilzeitregelungen zu befragen, sicherlich gibt Ihnen auch der zuständige Personalrat (Betriebsrat) Informationen.
Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Auch in Fragen der Altersteilzeit stehen wir Ihnen gerne mit allgemeinen Auskünften zur Seite und zeigen Ihnen die Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihren späteren Rentenanspruch auf. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.