Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ATZ

von Erich F.03.05.2010 | 17:40
869 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Eine Frage zur ATZ. Öffentl. Dienst-Hessen, gibt es ATZ ab 2010 nur noch ab 60 J.? Würde mir wenig bringen, 53 geb. Schwerbeh., Bei Blockmodell müßte ich ja bis fast 62 J. arbeiten? Stimmt das so? Ich arbeite ab 14 Lebensjahr ohne einen Fehltag, müßte mit 60 J. Schluss sein.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Erich,

im Wesentlichen sind die Ausführungen von Wolfgang zielführend.

Eine Altersteilzeit kann nur im Einverständnis mit dem jeweiligen Arbeitgeber getroffen werden. Hier ist allerdings öffentlicher Dienst nicht gleich öffentlicher Dienst. Die Altersteilzeitregelungen werden meist durch das Tarifrecht beeinflusst. Dieses unterscheidet im öffentlichen Dienst im Wesentlichen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Die Tarifverträge sind nach unserer Kenntnis nicht aus einem "einheitlichen Guss", so dass zwischen den einzelnen Ebenen unterschiedliche Regelungen bestehen können.

So wird es möglich sein, dass auch im Bundesland Hessen für die Beschäftigen des Bundes, die Beschäftigten des Landes und die Beschäftigten der Kommunen eigenständige Altersteilzeitregelungen bestehen. Die einheitliche Gesetzesgrundlage, nämlich das Altersteilzeitgesetz gibt lediglich den Rahmen vor, den die Regelungen einhalten müssen.

Konkret bietet sich an, Ihren Arbeitgeber zu den für Sie geltenden Altersteilzeitregelungen zu befragen, sicherlich gibt Ihnen auch der zuständige Personalrat (Betriebsrat) Informationen.

Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Auch in Fragen der Altersteilzeit stehen wir Ihnen gerne mit allgemeinen Auskünften zur Seite und zeigen Ihnen die Auswirkungen der Altersteilzeit auf Ihren späteren Rentenanspruch auf. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

Wolfgangam 03.05.2010 | 20:40
Hallo Erich F., ATZ im öff. Dienst gilt bundesweit, für Hessen gibt es keine Sonderregelungen. Richtig ist, auch bis 2009 konnten Sie ATZ nur mit gutem Willen des Arbeitsgebers vor dem 60. Lbj. genehmigt bekommen - daran hat sich nichts geändert. Geändert haben sich die Rahmenbedingungen ...ich kenn sie auch nur im Groben: - ATZ ab 60, wenn der Arbeitgeber zustimmt - nur eine begrenzte Zahl des gesamten Personalstandes (3 % ?) - definitive Stelleneinsparung - (staatliche Förderung: keine, endete bereits mit dem ATZ-Gesetz 2009) Letztendlich sieht die 'Fortführung' der ATZ nur wie ein Papiertiger aus, aber als Verhandlungsergebnis ließ es sich gut an die Mitglieder verkaufen ... Sie können nach "Altersteilzeit Verdi" googlen ...die Infos sind da auf den ersten Blick sehr unübersichtlich gestreut (auf der Verdi-Seite) ...auch auf den 2. Blick, oder Ihren Personalrat fragen. Nebenbei, als Schwerbehinderter haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rentenbeginn erheblich vorzuziehen, natürlich mit Abschlägen (10,8 % bei 60 + 7 Monate) oder nach wie vor ohne Abschläge bei nur 7 weiteren Monaten (63 + 7). So sehr hat sich meiner Ansicht nach Ihre Situation nicht verschlechtert - vor 2010 waren Sie nicht 'reif' für die ATZ, jetzt sind's 7 Monate mehr Arbeitszeit für die volle Rente (und auch höhere, soll man auch nicht vergessen) ...und bei Ihrer Einstellung im öff. Dienst gab es noch kein vorzeitiges Ausscheiden/ATZ ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026