Guten Tag Jens825,
die von Ihnen aufgeführten Altersgrenzen sind korrekt, wenn Sie vom 2. bis zum 30. November 1959 geboren sind. Sollten Sie zufällig am 1. November 1959 geboren sein, ergibt sich jeweils ein um einen Kalendermonat früherer Rentenbeginn.
Ob Sie in Ihrer Situation die Altersteilzeitarbeit nach Ihren Vorstellungen vereinbaren können, ist eine Frage, die Sie nur mit Ihrem Arbeitgeber klären können. Denn dieser ist ggf. Ihr „Vertragspartner“ für ein Altersteilzeitvereinbarung. Also kann auch er Ihnen nur mitteilen, welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen.
Eventuell finden Sie im Vorfeld auch kompetente Ansprechpartner/innen zu diesem Thema bei Ihrer Personalvertretung.