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Experten-Antwort

ATZ: frühester Renteneintritt (mit Abschlag) bei GdB 50

von jens82529.03.2016 | 11:02
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6 Antworten

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Hallo und guten Tag! ich bin Jahrgang 1959 (Nov.), mit mehr als 35 Pflichtbeitragsjahren, schwerbehindert (GdB 50), Angestellter im öff. Dienst Ba-Wü. Antrag auf Altersteiltzeit (ATZ) ist noch bis Ende 2016 möglich. "Normaler" Renteneintritt wäre mit 66 Jahren und 02 Monaten. Als Schwerbehinderter 2 Jahre früher, also mit 64 Jahren 02 Monaten. Unter Hinnahme des höchstmöglichen Abschlages in Höhe von (3 Jahre = 36 Mon. x 0,3% =) 10,8% wäre der frühestmögliche Renteneintritt also mit 61 Jahren 02 Monaten (bei mir somit ab Feb. 2021). Ist bei dieser Konstellation überhaupt noch zusätzlich ATZ möglich ? Meine konkrete Frage: Kann ich (zum 01.09.2016) Antrag auf ATZ bis zum Februar 2021 stellen, so dass ich von Sep. 2016 bis Feb. 2021 (das wären 4 Jahre 6 Monate) in ATZ wäre? Ich möchte im Blockmodell bis 30. Nov. 2018 (voll) arbeiten, um dann ab 01. Dez. 2018 (also nach 2 Jahren 3 Monaten) in Rente gehen zu können. Wäre toll, wenn mir jemand mitteilen könnte, ob dies so möglich ist. Falls ja: Benötige ich für eine ATZ-Antrag eine gesonderte Rentenauskunft, die diese Besonderheiten berücksichtigt, oder genügt die "normale" aktuelle Rentenauskunft? Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Jens825,

die von Ihnen aufgeführten Altersgrenzen sind korrekt, wenn Sie vom 2. bis zum 30. November 1959 geboren sind. Sollten Sie zufällig am 1. November 1959 geboren sein, ergibt sich jeweils ein um einen Kalendermonat früherer Rentenbeginn.

Ob Sie in Ihrer Situation die Altersteilzeitarbeit nach Ihren Vorstellungen vereinbaren können, ist eine Frage, die Sie nur mit Ihrem Arbeitgeber klären können. Denn dieser ist ggf. Ihr „Vertragspartner“ für ein Altersteilzeitvereinbarung. Also kann auch er Ihnen nur mitteilen, welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen.

Eventuell finden Sie im Vorfeld auch kompetente Ansprechpartner/innen zu diesem Thema bei Ihrer Personalvertretung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ W*lfgang

Vielen Dank für den Hinweis!

Die beschriebene Konstellation kann natürlich nur funktionieren, wenn alle Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt sind. Dazu gehört eben auch die Schwerbehinderung mit einem gültig festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 vom Hundert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

****am 29.03.2016 | 12:07
Hallo jens825, ob ihr AG mit ihnen einen ATZ- Vertrag zu diesen Bedingungen abschließt, kann nur ihr AG beantworten. Ob die Voraussetzungen für die AR für Schwerbehinderte erfüllt sind steht in der "normalen" Rentenauskunft.
=//=am 29.03.2016 | 13:04
Sie können auch bei Ihrer zuständigen DRV eine "spezielle" Rentenauskunft, und zwar mit Hochrechnung der Beiträge bis 31.01.2021 beantragen. Diese wird gerade für die Entscheidung bei ATZ-Verträgen gerne beantragt.
W*lfgangam 29.03.2016 | 14:46
Hallo jens825, warum nicht, ist nichts Besonderes, wenn die ATZ bis zum derzeit frühesten Rentenbeginn vereinbart wird - bis dahin muss sie laufen. Längstens ist ATZ bis zum frühesten ungekürzten Rentenbeginn möglich. Problem bei Ihnen nur: GdB. Ohne GdB haben Sie frühestens mit 63 ein AR-Anspruch. Ich will nicht unken, aber wer garantiert Ihnen, dass zum Ende ATZ 61 +2 der Schwerbehindertenausweis noch vorliegt/der GdB vom Versorgungsamt nicht reduziert worden ist? Und dann haben wir einen Störfall in der ATZ ...vorausschauend besprechen Sie das mal mit Ihrem AG/welche Auswirkungen kämen da auf Sie zu; auch ob er ggf. dann bereit ist, die ATZ um 1 J + 10 M zu verlängern. Wenn der GdB allerdings schon jahrelang 'unbefristet' erteilt worden ist, ist die Gefahr eher geringer. Allerdings sollten Sie dann auch die Finger von einem 'Verschlimmerungsantrag' lassen (80 % angestrebt, 30 % neu festgestellt ...) Gruß w.
jens825am 30.03.2016 | 10:18
supi, vielen herzlichen Dank für die sehr hilfreichen Hinweise und Tipps!! Jens825
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