Hallo user54,
grundsätzlich gibt es für Personen, die bis einschließlich 1954 geboren sind, die Möglichkeit Altersteilzeitarbeit zu verrichten. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob der Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit anbietet. Eine weitere Bedingung ist, dass die Altersteilzeitarbeit noch im Jahr 2009 beginnt, damit der Arbeitgeber ggf. einen Anspruch auf Förderung hat.
Bitte fordern Sie eine Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger an, damit Sie den Altersteilzeitvertrag mit Ihrem Arbeitgeber entsprechend gestalten können.