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ATZ-Nacharbeit?

von Karla25.10.2009 | 17:10
959 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hab auch mal eine Frage zur ATZ. Ich lese hier alles zur ATZ,verstehe aber nicht alles. Bin in ATZ,Arbeiterin öffentlicher Dienst. Bekomme im Blockmodell Aufstockung 83% wie üblich. Muß mich bald einer Hüft-OP unterziehen. Würde ca.3 mon. ausfallen. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung,gibts Krankengeld. Wird die restliche Zeit der Krankheit auch zur Hälfte nachgearbeitet? In meinen Unterlagen steht davon nichts drin.Danke Ihnen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich dem Beitrag von "Jürgen" an.

1 Antworten

Wolfgangam 26.10.2009 | 19:39
Hallo Karla, es gibt 3 Möglichkeiten für den Arbeitgeber, bei ATZ und Krankengeldbezug zu verfahren - gilt auch für den ÖD und nach Finanzkraft des Arbeitgebers, welche er nutzt/vereinbart hat. Günstigenfalls stockt er das Zeitguthaben auch während Krankengeld auf - Nacharbeit entfällt. Mein AG zahlt nur Aufstockungsbeiträge, heißt: Nacharbeit der halben Zeit KG-Bezug nach Ende der vorvereinbarten Blockzeit/aktiven Phase. Fragen Sie am besten in Ihrer Personalstelle noch mal nach, was auf Sie persönlich zukommt. Gruß w.
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