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Experten-Antwort

ATZ und Flexirente

von Referat Janders05.01.2017 | 21:03
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5 Antworten

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Konstellation: ATZ bis 02/2018 Erreichen Regelaltersgrenze 14.02.2018 Antrag Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 01.11.2017 (6300 EUR werden 2017 und 2018 jeweils eingehalten) Folge: 4x ATZ-Bezüge + 4x minimal niedrigere Rente, ab 03/2018 volle Rente (mit Beiträgen aus 11/2017 bis 02/2018) Quasi 4 Renten geschenkt. Wenn nirgends steht, dass der Rentenbezug das Beschäftigungsverhältnis beendet, sehe ich da auch keine Grundlage für einen Störfall. Sieht das jemand anders?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Referat Janders,

diese Information dürften Sie aus Ihrem Altersteilzeitvertrag entnehmen können.

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4 Antworten

W*lfgangam 05.01.2017 | 22:50
Hallo Referat Janders, schon möglich ;-) schauen Sie mal in den ATZ-Vertrag bzw. auf die Grundlagen (Gesetz, Tarifvertrag *)), da i. d. R. die pure Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente den Vertrag beendet/Störfall. Wurde von der Vertragsergänzung (Laufzeit bis zum vertraglichen Ende) über den nunmehr frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn Gebrauch gemacht, beendet wiederum der Bezug jeder Altersrente das Arbeitsverhältnis – hier ohne Einschränkung, ob laufende Voll- oder Teilrente. *) z. B. diesen TVFlexAZ, § 11: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/altersteil… Gruß w. PS: evtl. wollten Sie aber auch keine arbeitsrechtliche Frage in den Vordergrund stellen ;-)
KSCam 06.01.2017 | 10:00
Jonny, das funktioniert....
Jonnyam 06.01.2017 | 09:24
Wie wäre denn die Frage zu beantworten, wenn in den Monaten NOV + DEZ 2017 sowie JAN + FEB 2017 nicht aufgrund einer Altersteilzeitarbeit, sondern aufgrund normaler Beschäftigung ein Entgelt von 6300 + 6300 erzielt würde? Fragt mal ganz gespannt auf eine Antwort Jonny
Jonnyam 06.01.2017 | 11:05
@KSC, so sehe ich das auch. Da fehlt dann ja nur noch ein einprozentiger Verzicht auf die Vollrente und die ohnehin in Aussicht genommene Pflege der Schwiegermutter wirkt sich auch aus. Da ist dann ja auch die "abschließende" Rente gar nicht so viel "niedriger" wie ATZ und Flexirente wohl im Hinblick auf die für 4 Monate "fehlenden Beiträge" Beiträge meint, oder?
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