Durch die Anhebung der Rente von 65 auf 67 wird bei dem Jahrgang 1949 in der Übergangsregelung die Regelaltergrenze um 3 Monate angehoben; bei Ihnen also in 06/2015. Da Sie jedoch die Altersrente wegen ATZ beantragen wollen, verbleibt es bei Ihnen, diese Rente noch mit 65 ohne Anhebung und ohne Kürzung zu bekommen.