Ich unterstelle, dass Sie vor dem 01.01.1952 geboren sind.
Dadurch können Sie noch die Altersrente wegen ATZ oder Alo beantragen. Diese wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind auch ohne die 45 Jahre mit 65 ohne Kürzung ausgezahlt.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Ich unterstelle, dass Sie vor dem 01.01.1952 geboren sind.
Dadurch können Sie noch die Altersrente wegen ATZ oder Alo beantragen. Diese wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind auch ohne die 45 Jahre mit 65 ohne Kürzung ausgezahlt.
Nein! Die 45 Jahre spielen nur eine Rolle bei erstmaligem Rentenbeginn ab 01.01.2012 und dann die Rente mit 65. Vorher gehts nicht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.