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ATZ

von WernerS28.04.2017 | 12:23
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Liebes Team, ich habe eine Frage zur ATZ. Mein reguläres Renteneintrittsalter (ohne Abschläge) wäre 7/2023. Von Seiten meines Arbeitgebers kann ich ATZ beginnen 10/2018; d.h. insg. 4 Jahre 10 Monate ATZ. Um die volle Rente zu erhalten würde meine passive Phase der ATZ dann 2/2021 beginnen. Ist das richtig? Kann ich die ATZ auch kürzen? Wenn ja, würde ich pro Monat, den ich vor 7/2023 in Rente gehe 0,3% weniger erhalten, also zum Beispiel ATZ 10/2018 bis 9/2022 insgesamt entspräche 3% Rentenkürzung. Ist das vom letzten Brutto oder Netto? Mit Dank im voraus für die Beantwortung der Fragen. Werner

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "W*lfgang".

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1 Antworten

W*lfgangam 28.04.2017 | 14:51
Hallo WernerS, > Kann ich die ATZ auch kürzen? Ja, für die ATZ gibt es keine Mindestlaufzeit, sie sollte jedoch bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn vereinbart werden ;-) ...meist 63 mit hohem Abschlag. > Wenn ja, würde ich pro Monat, den ich vor 7/2023 in Rente gehe 0,3% weniger erhalten Wenn Sie mit "reguläres Renteneintrittsalter" die Regelaltersgrenze meinen, liegen Sie richtig mit den 0,3% Abschlag pro vorgezogenem Monat. Wenn Sie jedoch die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren meinen, liegen Sie falsch. > passive Phase der ATZ dann 2/2021 beginnen. Beginnt Ihre ATZ am 01.10.2018 und endet zum 31.07.2023, ergeben sich 58 Monate. Die Mitte (aktive Phase im Rahmen des Blockmodels) endet nach 29 Monaten, also am 28.02.2022. > 3% Rentenkürzung. Ist das vom letzten Brutto oder Netto? Weder noch. Zum Einen fehlt Ihnen für die 10 Monate zunächst der Rentenzuwachs wg. fehlendem versicherungspflichtigen Einkommen (keine Punkte mehr erworben), kann bis zu 50 EUR ausmachen. Dann wird Ihre bis zum vorgezogenen Rentenbeginn erwirtschaftete Rente um 3 % gekürzt – bei einer Durchschnittsrente (1400) gehen daher noch mal rd. 40 verloren, da sind Sie plötzlich bei 90 EUR im Minus (netto 80 EUR). Gruß w.
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