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Experten-Antwort

Aufforderung der KK zum Rentenantrag

von Judith21.09.2016 | 19:22
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Bin nun nach erfolgloser Reha, von der KK aufgefordert worden einen Rentenantrag zu stellen, mit der "Drohung" ich hätte nunmehr keinen Einfluß mehr auf den weiteren Verlauf...was passiert wenn ich einfach wieder arbeiten gehe, denn die Psychotherapie die ich in den Wochen nach der Reha mache, zeigt großen Erfolg, so dass ich gefühlt morgen wieder arbeiten gehen möchte....und bin wild entschlossen das so durchzuziehen. Kann die KK mich daran hindern aufgrund des ärtztlichen Gutachtens aus der Reha????

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Judith,

dem Beitrag von „W*lfgang“ kann ich zustimmen - wobei Sie auch der Einwand von „KSC“ durchaus berücksichtigen sollten. Ob die Krankenkasse den von „Erika“ beschriebenen Weg einschlägt, bleibt aus meiner Sicht abzuwarten.

Lassen Sie sich im Zweifel auch nochmals in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe hierzu individuell beraten. Auch eine nochmalige Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt zu den Chancen/Perspektiven einer Wiederaufnahme der Beschäftigung erscheint mir hier durchaus sinnvoll.

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11 Antworten

W*lfgangam 21.09.2016 | 19:43
Zitat von Judith anzeigenausblenden
Hallo Judith, die KK hat nur die Möglichkeit, Sie bei laufendem KG zu 'zwingen' - Arbeitsaufnahme, kein KG mehr, und die KK ist raus aus dem Spiel. Sofern Ihre Ärzte eine Wiederaufnahme der Beschäftigung vertreten können, dann morgen wieder los. Ein wenig Zeit können Sie noch 'schinden', in dem Sie die gesetzten Fristen zur Rentenantragstellung ausschöpfen - dazu einfach Termin mit der DRV ausmachen, so in 2-3 Monaten, Bestätigung über die Antragsstellung geben lassen und der KK vorlegen. In ein paar Wochen fangen Sie dann wieder an zu Arbeiten ...vergessen Sie dann nicht, den Rentenantragstermin abzusagen :-) Gruß w.
Juditham 21.09.2016 | 19:57
vielen, vielen Dank für die Info, ich denke mein Artzt wird das genauso sehen wie ich. Und eine evtl. eine Rente hätte auch hinten und vorne nicht gereicht....dann zieh ich das jetzt durch und bitte Daumen drücken:-) Gruß von Judith
KSCam 22.09.2016 | 00:26
Wenn Sie sich aber überschätzen, morgen wieder arbeiten gehen und übermorgen wieder krank sind, geht das Spiel wieder von vorne los......
Juditham 22.09.2016 | 09:04
wenn ich mir nicht sicher wäre, würde ich diesen Weg nicht gehen:-) LG Judith
Juditham 22.09.2016 | 19:04
also es verhält sich so, das die KK ärtztliche Befunde anfordert mit Einschätzung wann eine Arbeitsaufnahme wieder möglich sei und danach dann noch den Medizinischen Dienst überprüfen läßt.....
Juditham 22.09.2016 | 19:04
also es verhält sich so, das die KK ärtztliche Befunde anfordert mit Einschätzung wann eine Arbeitsaufnahme wieder möglich sei und danach dann noch den Medizinischen Dienst überprüfen läßt.....
W*lfgangam 23.09.2016 | 17:47
Zitat von Erika anzeigenausblenden
Hallo Erika, 'anbieten' können die KK sicher viel - nur, hier ist die DRV für den Antrag/die Antragsaufnahme schlicht zuständig. Formal ist die KK da erst mal außen vor (natürlich 'darf' sie als SGB-Behörde auch hier aktiv werden ;-)) - und ja, formal ist die Terminvereinbarung zur Antragstellung bei der DRV bereits wirksam. Wenn sich Antragsteller trotzdem von der KK 'veräppeln' lassen/wollen ...nun, die KK wird es schriftlich erklären können, warum das eingeleitete Antragsverfahren bei der DRV 'fehlerhaft' ist ... Geht es hier um Behördenwillen/KK/unser Haushalt, oder schlicht um Interessen jedes Versicherten? Ich stehe auf Seiten der Versicherten! ...immer diese Scheiß-Versicherungsämter - ja, gern *gg Insofern ist es gut, dass es diesen Forum gibt und auch andere Sichtweisen/Möglichkeiten für die Fragenden dargestellt werden können – ob immer erfolgreich/richtig, steht auf einem anderem Blatt. Gruß w.
Erikaam 23.09.2016 | 20:27
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wenn es Ihnen tatsächlich um die Interessen der Versicherten geht, sollten Sie eigentlich Hilfestellungen geben, die eine Reha-/Rentenantragsstellung beschleunigen und nicht vorsätzlich so lange wie möglich hinauszögern. Wer sich hartnäckig sträubt, unverzüglich erforderliche und zumutbare Leistungen zu beantragen, weil er dadurch finanzielle Vorteile zu Lasten der Versichertengemeinschaft hat, ist ein Sozialschmarotzer, der nicht noch in seinem unsozialen Handeln unterstützt werden sollte. Zumal ich auch nicht verstehen kann, warum man überhaupt wildfremden Menschen zu fragwürdigen geldwerten Vorteilen verhelfen sollte. Vielleicht steigert das Ihr Selbstwertgefühl oder was auch immer......
Juditham 23.09.2016 | 20:52
danke für die Expertenantwort, mir war nicht daran gelegen das sich jemand auf meine Seite schlägt, oder hier irgendwas anzuzetteln, wollte einfach ganz neutral wissen was zu tun ist, bin einfach total froh dem Bournout noch mal entkommen zu sein durch eine sehr kompetente Therapeutin. Meine KK hat mir nun den Weg beschrieben der zu gehen ist, wie ich schon in meiner letzten Mail erwähnte.
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