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von andreas w.19.03.2015 | 13:06
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme zwar eine unbefristete Em-Rente,werde aber alle Jahre überpfüft. Was passiert,wenn man keinen Selbstauskunftsbogen mehr ausfüllt?Ich möchte zu keinem Arzt mehr,zu keinem Gutachter,irgendetwas ausfüllen etc. Meine Rente ist niedriger als Hartz4.Werde also immer auf Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen sein. Warum soll ich mich dann mit dem allem belasten?Hat es irgendeinen Vorteil,wenn ich diese mickrige Em-Rente von 507€ bekomme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas w.,

der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen das Leistungsvermögen von Erwerbsminderungsrentnern zu überprüfen. Insofern wird dies natürlich auch in Zukunft weiterhin geschehen.

Als Versicherter/Rentner haben Sie eine Mitwirkungspflicht. Sofern Sie dieser nicht nachkommen, indem Sie den Selbstauskunftsbogen nicht ausfüllen oder zu Gutachterterminen nicht erscheinen, wird Ihnen die Rente wegen mangelnder Mitwirkung nicht mehr gezahlt.

In diesem Fall wird das Grundsicherungsamt oder die ARGE natürlich nicht die dortige Leistung aufstocken, da Sie diesen Mangel selbst verursacht haben.

Sie können sich dies natürlich gern von Ihrem zuständigen Grundsicherungsamt bestätigen lassen.

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43 Antworten

N. B.am 19.03.2015 | 13:24
Wenn Sie sich künftig kommentarlos (!)weigern, den Bogen auszufüllen, könnte es passieren, dass die Rente wegen Nichtmitwirkung entzogen würde. Was würden Sie tun, wenn die Rente dann nicht mehr gezahlt würde? Wahrscheinlich die Aufstockung der ergänzenden Leistungen beantragen (wovon sollten Sie auch sonst leben, abgesehen von Arbeit, die aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situatin wohl jedoch eher nicht in Frage kommt - ausgehend davon, dass sie sich nicht mehr ändern/bessern wird). Da die Rente jedoch vorrangig gegenüber Grundsicherung und Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen ist, könnten auch diese Zahlstellen Ihr Verhalten sanktionieren, indem sie aufstockende Leistungen versagen oder entziehen (bis die Mitwirkung jeweils nachgeholt wird). Alternativ könnten Sie der DRV die Gründe für Ihre Position mitteilen und auf Verständnis hoffen. Da Sie jedoch in erster Linie den Mitwirkungspflichten unterliegen, dürfte das eine Frage der Argumentation und des Verständnisses, das Sie selbst hierdurch erzeugen könnten, werden.
Eumelam 19.03.2015 | 13:43
Ihr Verhalten kann ich nicht nachvollziehen. Sie erhalten Leistungen und beschweren sich, weil ab und an mal eine Anfrage kommt ? Dann ignorieren Sie doch demnächst alle Anschreiben der DRV und dann werden Sie schon sehen, was passiert. Im Endeffekt kommen Sie wieder angekrochen, wenn keine Rente auf dem Konto ist.
andreas w.am 19.03.2015 | 13:40
Ich werde bis an mein lebensende auf Sozialhilfe ,Grundsicherung oder ähnlichem angewiesen sein!Weshalb soll ich dann noch irgendetwas dokumentieren,ausfüllen oder zu einem Gutachter erscheinen? Kann es ja verstehen,wenn jemand 1000€ Em-rente bekommt,und keine lust auf Rentenentzug hat,weil er dann auch finanzielle nachteile hätte... Aber bei 500€?
andreas w.am 19.03.2015 | 14:06
ich glaube das (insbesondere eumel) man mich hier missversteht. was kann mir passieren,wenn ich keine lust (und kraft) habe,für arztbesuche,selbstauskunftsbögen ausfüllen usw.?es kann mir doch nichts passieren,weil die 500 euro ich nur auf dem papier verliere.....
N. B.am 19.03.2015 | 13:54
Verstehe ich Sie dann richtig, dass Sie also künftig auf 500 Euro Rente verzichten möchten (und sich dies auch leisten können)? Vermutlich nicht. Also nochmal: die Rente ist vorrangig in Anspruch zu nehmen gegenüber der Sozialhilfe und der Grundsicherung. Als Bezieher einer solchen Leistung sind Sie gesetzlich verpflichtet, die vorrangige Rente nicht nur in Anspruch zu nehmen, sondern auch, diesen Anspruch nicht zu gefährden - außer durch (legale!) Arbeit natürlich. ;-) Ich hoffe, es ist jetzt verständlich(er) geworden. Besser weiß ich es gerade nicht auszudrücken.
Schorscham 19.03.2015 | 14:30
Zunächst könnte Ihre Rente entzogen werden. Dann bekämen Sie Schwierigkeiten mit der Grusi-Zahlstelle, da Rentenansprüche Vorrang vor steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen haben. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass es irgendwann keine Bargeldleistungen mehr für Bedürftige gibt, sondern nur noch Gutscheine für Lebensmittel, Kleidung und eine Einfachunterkunft. Sollte noch ein berufliches Restleistungsvermögen vorhanden sein, wird Sie Ihr Jobcenter zur intensiven Arbeitsplatzsuche zwingen und zwar so lange, bis Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Ist Ihre Frage damit beantwortet?
Schorscham 19.03.2015 | 14:34
Nachtrag: Grusi-Leistungen müssen in bestimmten Abständen immer neu beantragt werden, wobei jedesmal die Bedürftigkeit nachgewiesen werden muss. Auch die Grusi-Zahlstellen sind dazu berechtigt, ihre Kunden gutachterlich untersuchen zu lassen.
=//=am 19.03.2015 | 14:37
Ein letzter Versuch von mir: Es mißversteht Sie hier keiner. Die Ratschläge, die Ihnen gegeben wurden, sollten Sie annehmen. Sie irren gewaltig, wenn Sie meinen, dass Sie die 500,- EUR "nur auf dem Papier" verlieren. Wenn Sie bei künftigen Anfragen nicht mitwirken, kann die Rente wegen Nichtmirkung entzogen werden. Dann zahlt Ihnen aber auch kein Grundsicherungsamt oder Sozialamt noch einen einzigen Euro! Weil Sie es dann selbst verschuldet haben. In der Regel kommt doch zunächst nur ein Selbstauskunftsbogen. Oftmals reicht es aus, diesen wahrheitsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzusenden. Wenn zusätzlich ein Befundbericht verlangt wird, gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, der Sie laufend behandelt. Der muss nicht eine Extra-Untersuchung veranlassen.Was bitte ist daran so schlimm?
Leniam 19.03.2015 | 15:39
Nein, "muss" es nicht. Aus den Gründen, die schon mehrfach dargestellt wurden. Das Sozialamt "darf" diese Leistungen versagen, wenn Sie sich nicht an die Spielregeln (oder besser: Gesetze!) halten. Hierein liegt wohl Ihr Verständnisproblem, dass Sie von falschen Tatsachen ausgehen, was sich m. E. am ehesten dadurch lösen lässt, dass Sie sich dies einmal von Sozialamt bestätigen lassen sollten. Vielleicht wird´s Ihnen dann endgültig klar.
andreas w.am 19.03.2015 | 15:30
"Dann zahlt Ihnen aber auch kein Grundsicherungsamt oder Sozialamt noch einen einzigen Euro! Weil Sie es dann selbst verschuldet haben." das ist doch quatsch!das sozialamt MUSS mir meine unterkunft bezahlen und lebensmittelscheine geben!!!! mehr brauch ich nicht zum leben,weil es meiner gesundheit eh schon nicht schlechter gehen kann...
Herz1952am 19.03.2015 | 15:50
Hallo Andreas W., Zunächst muss ich mal meinen "Vorrednern" zustimmen. Ich kann sogar verstehen, dass es Ihnen zuviel wird, das Formular ein mal im Jahr auszufüllen, besonders, wenn man kein Licht am Ende des Tunnels sieht. Aber denken Sie auch einmal an Ihre Stadt/Landkreis/Gemeinde, deren Gemeinschaft mit der Sozialhilfe/Grundsicherung belastet wird. Das zahlt ja nicht der Staat, sondern die Kommunen. Falls Sie doch mal zu Geld kommen - sei es durch ein kleines Erbe oder einen Lottogewinn - wird dieses Geld zwar auf die nächsten 6 oder 12 Monaten aufgeteilt, aber wenn noch was übrig bleibt, dürfen Sie über das übrige Geld frei Verfügen in Höhe des doppelten Satzes von derzeit 399,-- € Regelbedarfs. Dafür können Sie sich vielleicht ein paar Kleinigkeiten gönnen, die Sie sich ansonsten sehr hart ersparen müssen. Ich muss zwar kein Formular ausfüllen (DRV) und habe meine EM-Rente "sicher" (bis zum Tod), dafür muss ich aber laufend zu verschieden Ärzten, dass ich mich manchmal übergeben könnte und habe auch noch andere Krankheiten, als die Hauptkrankheit. Mittlerweile wird mir das auch zuviel, was zuvor nicht der Fall war. Deshalb wünsche ich Ihnen, dass sich zumindest Ihre Gesundheit nicht verschlechtert und Sie doch einmal - wenigstens zeitweise - aus der finanziellen Misere rauskommen Viel Glück Herz1952
MitLeseram 19.03.2015 | 16:13
Da nützt Ihnen das Grundgesetz auch nicht,wenn Sie die Mitwirkungspflicht verletzen. Egal ob Grundsicherung oder EM Rente. Schalten Sie besser das Hirn ein und nicht das trotzige Kindchen.
andreas w.am 19.03.2015 | 15:52
Zitat von Leni anzeigenausblenden
das sozialamt MUSS mir meine unterkunft bezahlen und lebensmittelscheine geben!!!!
Nein, "muss" es nicht. Aus den Gründen, die schon mehrfach dargestellt wurden. Das Sozialamt "darf" diese Leistungen versagen, wenn Sie sich nicht an die Spielregeln (oder besser: Gesetze!) halten. Hierein liegt wohl Ihr Verständnisproblem, dass Sie von falschen Tatsachen ausgehen, was sich m. E. am ehesten dadurch lösen lässt, dass Sie sich dies einmal von Sozialamt bestätigen lassen sollten. Vielleicht wird´s Ihnen dann endgültig klar.
ok,dann gibt eine staatlich unterstützten suizid durch nahrungsentzug?darauf lasse ich es ankommen.... und mir wird auch die miete nicht bezahlt?und auch ein zimmer im obdachlosenheim verweigert? vielleicht würde ihnen das gefallen liebe leni!aber zum glück gibt es noch ein grundgesetz......
Angelaam 19.03.2015 | 16:29
Grusi ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung und Rente eine Versicherungsleistung. Für dich würde sich finanziell zwar nichts ändern, aber du würdest dabei eben auf eine Versicherungsleistung, also eigenes Einkommen verzichten und stattdessen den Steuerzahler zur Kasse bitten. Wird nicht funktionieren. Wenn es dir lieber ist, dich in Zukunft aufgrund Sanktionen nur noch mit Lebensmittelgutscheinen über Wasser zu halten, anstatt 1x im Jahr den Fragebogenkram zu erledigen, dann viel Glück.
KSCam 19.03.2015 | 17:08
Ich denke wir können diesen Beitrag schließen. andreas w. scheint beratungsresistent zu sei, er macht ohnehin was er will und wird im "Ernstfall" selbst die Konsequenzen seines Handelns spüren. Und brutal gesagt: wenn einer leiber verhungern will, weil er sich weigert alle 2 oder 3 Jahre ein "popeliges Formular" zurückzuschicken, ist es doch allein sein Bier. Und wenn er dann kurz vor dem Ableben den Staat für seinen Hungertod verantwortlich macht, kratzt mich das auch nicht. :)
andreas w.am 19.03.2015 | 18:04
ich weiß wo deine vorfahren gearbeitet haben...fängt mit K an....
GroKoam 19.03.2015 | 18:53
Warum lehnst Du die mickrige Rente nicht ab?
Herz1952am 19.03.2015 | 22:29
Hallo Andreas W. ich bitte dich jetzt persönlich, mach bitte keinen Sch.... Ich kann sogar Deine Gedanken nachvollziehen. Ich habe auch schon geäußert, dass diese Gesetzte menschenverachtend sind. So kann z.B. ein H 4 Empfänger der gesund ist im Monat noch einen Hunderter dazu verdienen und behalten. Wenn allerdings mit Grundsicherung aufgestockt werden muss, darf der kranke Rentner nur ca. 30 % von diesem Betrag behalten, wenn er denn überhaupt arbeiten kann. Ich habe mir auch schon überlegt, ob ich nicht besser durch einen Unfall sterben sollte, dass die Familie überleben kann, aber die Witwenrente für meine Frau ist dafür auch zu mickrig. Darum habe ich mir gedacht, diesen "Gefallen" tue ich der RV nicht an, ich will noch weiterleben und die RV muss zahlen. Drehe Deine Gedanken doch einfach um und sage: Ja wohl, die Rente steht mir zu ich habe schließlich Beiträge gezahlt und es ist eine Solidaritätsversicherung. Die Aufstockung steht Dir auch gesetzlich zu und wenn die Rente aus gesundheitlichen Gründen gestrichen wird, hast Du Anspruch auf Sozialhilfe. Ich habe bereits gemerkt, dass die regionalen RVen anscheinend die Sache einfach routinemäßig machen, Bei der RV Bund ist das nicht der Fall, jedenfalls nicht jährlich. Außerdem besteht halt bei manchen Krankheiten noch eine geringe Aussicht auf Besserung (bei mir allerdings nicht, die abgestorbenen Bereiche meines Herzmuskels können nicht mehr zum Leben erweckt werden und es sind nicht wenige). Wenn Dir das Formular mit Attestanforderung zu viel wird, kann ich das auch verstehen. Immer wieder wird man an seine Situation erinnert. Nimm Dir doch professionelle Hilfe und erteile z.B. dem VdK eine Vollmacht. Jetzt verrate ich was, und es ist mir egal wie andere Forumsteilnehmer darüber denken. Unser Sohn erhält mit 33 Jahren auch schon Rente auf unbestimmte Dauer. Die Rente ist ca. so hoch wie Deine. Dabei hat er Fachabitur und hat ein freiwilliges Jahr abgeleistet, um Hartz 4 zu vermeiden. Dabei hat er selbst körperlich und geistig mehrfachbehinderte Jugendliche und Erwachsene gepflegt. Er hatte große Hoffnungen, dass sich seine Krankheit bessert. Aber auch die Medikamente bewirken, dass er keine 3 Std. mehr arbeiten kann. Die einzige Hoffnung ist, dass von unserem bescheidenen Vermögen noch so viel übrig bleibt, dass er nicht "ewig" auf Grundsicherung angewiesen. Dieser Gedanke fällt fiele mir auch sehr schwer. Wie heißt ein Spruch: Kopf hoch - auch wenn der Hals dreckig ist. Alles Gute Andreas Herz1952
Steuerzahleram 20.03.2015 | 06:26
Na wenn du deine Entscheidung bereits getroffen hast, ziehs durch. Dann werden meine Steuergelder auch sinnvoller investiert.
andreas w.am 20.03.2015 | 09:40
dein nickname passt gut zu dir..... vielen dank für deine worte....
Schorscham 20.03.2015 | 15:21
Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, dass Sie die DRV damit ärgern können, oder etwa doch? Sobald ein Rentenantrag rechtswirksam bearbeitet wurde, kommt er ins Archiv und kein einziger DRV-Mitarbeiter interessiert sich dann noch dafür, wie lange der "Neurentner" Rente beziehen wird. Wenn morgen Ihre Sterbeurkunde bei der DRV eintreffen würde, gäbe es dort weder Tränen noch Jubelgeschrei. Sie sind dort eine Nummer unter 20 Millionen - mehr nicht!
Herz1952am 20.03.2015 | 16:14
Hallo Schorsch, nehmen Sie bitte doch nicht alles so ernst. Erst recht nicht wenn ich Gänse Füßchen mache. Natürlich regen die Mitarbeiter sich nicht darüber auf oder freuen sich. Das ganze war im übertragenen Sinne gedacht, praktisch für meine Motivation, weiterzumachen. Mittlerweile kommt es mir allerdings so vor, dass ich vor lauter Arztbesuchen und Ergebnissen, sowie Lebenseinschränkungen mehr Stress als EM-Rentner habe als früher im Büro. Ich sollte vielleicht mal wieder einen Schoppen mit meinem EX-Chef, sowie Ex-Mitarbeiter/innen machen um mich zu entspannen. Der letzte Treff ist schon über ein Jahr her. Ich will jetzt auch noch den Frühling genießen. Wer weiß wie lange das noch geht. Ihnen wünsche ich auch noch eine schöne Zeit. Herz1952
HotRodam 20.03.2015 | 18:27
Der eigentliche Skandal ist der, daß die Hartz4-Sätze dermaßen knapp bemessen sind, dass die Anspruchsberechtigten sich etwas hinzuverdienen MÜSSEN, damit sie auch in der zweiten Monatshälfte noch Essen kaufen können. Das verstößt eindeutig gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Menschenwürde garantiert !
Angelaam 20.03.2015 | 18:38
Ein noch grösserer Skandal ist es, dass einige Anspruchsberechtigten tatsächlich den Begriff Zuverdienst verwenden. Hauptberuflich: ALG2-Bezieher, nebenberuflich: irgendwas.
HotRodam 20.03.2015 | 18:43
Zur Menschenwürde gehört explizit ein BEDINGUNGSLOSES Grundeinkommen ! Sämtliche Sanktionen sind daher ebenfalls verfassungswidrig !
Angelaam 20.03.2015 | 18:56
Ganz genau. Und ebenso zur Menschenwürde gehört ein Mindesteinkommen von vorneweg 35 Euro/Std. Das muss allerdings noch angepasst werden, damit sich arbeiten wieder lohnt: je früher der Schulabbruch war, desto höher muss der Mindestlohn ausfallen.
HotRodam 20.03.2015 | 19:05
Untere Lohngruppe für Arbeit ist 1.975 €URO Netto: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071…
Juppam 20.03.2015 | 19:10
Unser WE Troll ist mal wieder hier. Das BGE ist der feuchte Traum aller Faulenzer ! Und wo hat das BVerG entschieden,dass Sanktionen nicht Verfassungsgemäß sind,hast Du den Link zum Urteil ? Denn nur das BVerG entscheidet darüber und nicht die Tacheles User. Und zu Hartz IV, Millionen leben seit 10 Jahren davon,ohne Nebenverdienst ! Und wenn,sind Nebenverdienste auch gerne einmal tiefschwarz. So schlimm kann es also nicht sein,mit dem Hartz IV. Zumal seltsamerweise Ausländer in Deutschland Arbeitsplättze finden,die Deutschen Arbeitslosen aber nicht.
KSCam 20.03.2015 | 19:48
Schon skandalös was der böse Staat unseren armen Langzeitarbeitslosen so alles antut. Hatte diese Woche mal wieder eine 65 jährige zur Beratung, die es in knapp 50 Jahren immerhin geschafft hat sich 68 € Rentenanspruch aufzubauen. Schon bedauerlich, dass die nicht auf mindeststens 2000 € kommt. Und da sind natürlich immer die anderen Schuld. Und die hat keine Kinder großgezogen, weswegen sie nicht arbeiten konnte...
HotRodam 21.03.2015 | 02:42
Hast du die Richterauswahl immer noch nicht begriffen? Die Regierungspolitvereine schlagen diese Richter nach der jeweiligen Politkonstellation vor. Das bedeutet, das BVerfG spiegelt nun seit Jahren Frau Merkels "Richtlinienkompetenz" wieder und deshalb entscheidet es bei den Sozialthemen meist für diese Politik? Warum wohl? Herr Z. hat schon mehrmals empirische Nachweise zur Verfassungswidrigkeit erbracht !
GroKoam 21.03.2015 | 07:44
Glaub Mir die sind froh dass Sie Dich nicht mehr sehen müssen.
Juppam 21.03.2015 | 14:42
Klar,wenn ein Prozeßhansel all den Juristen zeigt wie er die Sache sieht,dann muss das natürlich so richtig sein. In welcher Welt lebt ihr eigentlich ? In Lummerland ? Nicht euer Tachelesallesbesserwisser Herr Z.entschidet das,sondern zum Glück immer noch das BVerG.
Juppam 21.03.2015 | 16:28
Schon klar.Von wegen Ein Geisterfahrer,es sindTausende !
HotRodam 21.03.2015 | 15:00
Das BVerfG hat gleich 2 Geldstrafen über jeweils 150 Euro, getarnt als angebliche "Missbrauchsgebühren", gegen Herrn Z. verhängt, weil die Richter keine sachlichen Antworten auf seine unbequemen Fragen wussten. Herr Z. gibt aber nicht auf !
Anders Gesehenam 21.03.2015 | 17:25
Moin, ehrlich gesagt verstehe ich den ganzen Part hier nicht und auch das Gemeckere einiger Menschen bezügl. der Renten, bzw. Sozialleistungen. Letztendlich leben wir hier in einem Lande in dem Niemand verhungern muss. Wir sind abgesichert, auch wenn es mitunter wenig ist. In anderen Ländern gibt es gar nichts. Das sollte man sich evtl. erst einmal vor Augen halten, bevor kritisiert wird. Die Rente muss bezahlbar bleiben, UNSERE Kinder müssen dafür aufkommen.
Herz1952am 21.03.2015 | 17:55
Hallo Angela, falls Sie es noch nicht wissen, auch in der Politik wurde an eine Erhöhung des Hinzuverdienstes gedacht bzw. auch für EM-Rentner. Ich habe zu meiner Ärztin gesagt, was soll das, viele EM-Rentner können nicht einmal 2 Std. täglich arbeiten. Sie hat geantwortet, dass Sie auch gedacht habe, was das soll. Die ärmsten bzw. die Kranken gehen wieder leer aus. Selbst in der Ärztezeitung bzw. Ärzteblatt stand eine bitterböser Kommentar. Die Angela Merkel ist zwar gegen Sterbehilfe, hätte aber durch ihre rigide Sparpolitik bei den Ärmsten schon so einige auf dem Gewissen, die keinen Ausweg mehr wussten als den Suizid (auch Griechen). Außerdem können sich viele durch das sinnlose Energiesparprogramm (Hausdämmung) eine solche Wohnung gar nicht leisten. Die Ämter setzen dann einfach die Mieten auf einen Festbetrag bzw. Maximalbetrag. Die Einsparungen an Energie werden in der Höhe auch nur vorgelogen. Unsere Politiker und viele Bürger sind doch vollkommen abgehoben und können sich überhaupt nicht mehr an den (fast) Normalbürger hineinversetzen. Wo sollen die H4-ler noch arbeiten. Die Arbeitsplätze sind doch meistens wegrationalisiert. Es gibt keine 3 Mio. Arbeitslose sondern mindestens 6 Mio. Die Einstellung unserer kinderlosen doppelverdienenden Pastorentochter soll christlich sein. Dann ist mir ein ehrlicher Atheist wesentlich lieber und diese sind meistens noch sozialer eingestellt. Wenn ich ein Darlehen nicht zurückzahlen kann, weil die Zinsen zu hoch sind, wird mein Häuschen versteigert. Wenn die Bausparkassen nicht ihre Verträge einhalten wollen bzgl. hoher Guthabenzinsen, wird aus dem Guthaben ein Darlehen an die Bausparkasse, das einfach mit fadenscheinigen Begründungen, mit guten Rechtsanwälten und Gerichten (OLG) gekündigt. Das was die Bausparkassen vergessen haben zu regeln wird gegen den Sparer und für die Kassen gewertet. Fort sind die Zinsen die man im Alter nach und nach als Hinzuverdienst hätte. Ich darf das schreiben, weil ich keiner Deutscher bin, denn die Deutschen sind laut unseren Politikern reich. Kinder und/oder Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit sind der Einstieg in die Armut. Danke Angela - ich meine die Politikerin. Herz1952
Schorscham 21.03.2015 | 19:38
Tatsächlich gibt es ca. 6 Millionen Alg2-Berechtigte, worunter sich auch Kinder und Dauerkranke befinden. Außerdem sind ca. 2 Millionen sogenannte Aufstocker darunter, weil sie nur Teilzeitjobs ausüben. Selbst wenn man nun die Alg1-Empfänger mit berücksichtigt, kommen bei weitem keine 6 Millionen "echte" Arbeitslose zusammen. Von den mir persönlich bekannten Arbeitslosen, war kein einziger länger als 2 Jahre im Leistungsbezug, weil jeder von denen nach intensiver Suche akzeptable Arbeit gefunden hat. Erst kürzlich wurde in den Medien erwähnt, dass ca. 50 Prozent der Langzeitarbeitslosen keinen Schulabschluss oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Fazit: Zumindest wer gesund und flexibel ist, findet auch Arbeit, sofern er intensiv danach sucht.
Herz1952am 21.03.2015 | 21:49
Hallo Schorsch, ok, wer dann arbeitet wird Aufstocker, ist der nicht echt arbeitslos, wenn er nur wenige Std. wöchentlich arbeitet? Lt. offizieller Statistik: nein. Diejenigen, die Lehrgänge mitmachen (mit Bürokaufleuten kann man "Straßen pflastern". Lt. Statistik nicht arbeitslos. Ich bin ja froh, dass Sie nur Bekannte haben die spätestens nach 2 Jahren wieder einen vernünftigen Job haben. Haben Sie auch mal Nachrichten gehört? Wer lange Zeit H4 ist, findet wahrscheinlich keine Arbeit mehr. Hatte einen Zimmernachbarn im Krankenhaus, 54 Jahre, bevor er 5 Jahre Betriebszugehörigkeit hatte wurde er gekündigt. Er hat EDV Umstellung gemacht. Diese wurde nach Rumänien verlagert. Arbeit fällt weg. Bundesweit 200 Bewerbungen. Am Ende 5 Vorstellungsgespräche in einer Woche. Er hat das KH auf eigene Verantwortung verlassen und ist dann erst auf Reha und hat den notwendigen Eingriff (Entfernung eins Propfen im Herzen) später wieder im gleichen KH machen lassen. Er hat mir versprochen er ruft mich an. Dann hatte er 2 Stellen näher in Aussicht. Hat dann nicht mehr angerufen, wollte es aber tun, wenn es geklappt hätte. Wenn ich keinen Infarkt und zwar mehrere gehabt hätte wäre ich mit 52 auch arbeitslos geworden, weil die Firma insolvent war. Ich hätte in diesem Alter auch keine Arbeit mehr gefunden. Ich habe tatsächlich überlegt, was ich mache wenn das ALG ausläuft und dann das Vermögen eingesetzt werden muss. Ich habe tatsächlich an Suizid gedacht, damit wenigstens die Familie (kranker Sohn mit mittlerweile voller Erwerbsminderungsrente, Frau Kind und Pflege Vater und Schwiegermutter) Witwenrente hätte. Mit 40 Jahren wieder Arbeit gesucht. Frage vom Amt: Haben Sie nichts gearbeitet? Diese Umschulungsfirmen machen übrigens großen Raibach. Der Staat hat das mittlerweile wegen Erfolgslosigkeit und hohen Kosten zurückgefahren. Es gibt auch leider viele Kranke, die noch arbeiten könnten, die werden aussortiert. Wie sagte ein Politiker? Wenn wir wieder die alte Berechnungsgrundlage hernehmen würden, dann hätten wir wieder 5 Millionen Arbeitslose. Ob 5 oder 6, ich habe es nicht nachgerechnet, werde es aber tun, wenn ich an die Zahlen komme. Ich empfehle Ihnen "Volker Pispers" mit dem Programm "bis neulich" allerdings von 2014. Ist bestimmt noch im Internet zu finden. Nochwas. Die Firma in der mein Kolleg gearbeitet hat, hatte 800.000 DM auf Instandhaltung zu Lasten der Deutschen Niederlassung gebucht, obwohl diese in Rumänien angefallen sind. Ein H4 bzw. Sozialhilfe oder Grundsicherungsempfänger wird hunderte Male mehr geprüft, als z. B. eine Wohnungsbaugesellschaft. Ein Gewerbebetrieb ab einer bestimmten Größe (eher kleine Firma), wird auch lückenlos alle 4 Jahre geprüft. Da kann man eigentlich auch sagen, wer produktiv arbeitet ist der Dumme. Und die reichen Griechen sind in London. Die kleinen Leute sollen die Zeche zahlen. Irgendwann ist vielleicht auch die Sozialhilfe weg. Die Arbeitsplätze aber auch. Vielleicht kommt das Jahr 1923 wieder zurück, von dem mir mein Vater erzählt hat. Hoffentlich nicht. Noch was: Wer während Alg-Bezug in einer Woche krank ist, fällt für diese Woche auch aus der Statistik raus. Einer meiner Kollegen, der in diese Situation hineingeraten ist hat erzählt, dass das "Amt" sich über die gelben Zettel tatsächlich gefreut hat. Wer die Arbeitssuche aufgegeben hat, weil er keine Hoffnung mehr hatte, zählt auch nicht bei der Arbeitslosenstatik. Herz1952
Schorscham 22.03.2015 | 00:14
Der bleibt aber in der "Alg2-Statistik", die ca. 6 Millionen Leistungsempfänger ausweist. Rechnet man Kinder, Dauerkranke und Teilzeit-Jobber heraus, bleiben inklusive Alg1-Empfängern höchstens 3 Millionen "echte" Arbeitslose übrig. Die heutige Zählweise ist übrigens die selbe wie vor 10 Jahren.
Herz1952am 22.03.2015 | 14:17
Hallo Schorsch, lesen Sie bitte einmal folgenden Link: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmar… Wesentlich: Lehrgangsteilnehmer erscheinen nicht in der Statistik. Über 58 jährige auch nicht, wenn ihnen innerhalb eines kein Angebot gemacht werden konnte usw. usw. Volker Pispers hat recht mit seiner Statistik. Auch Arbeitnehmer, die nur etwas über 15 Std. pro Woche, d.h. 3 x5 Std oder 5x3 Std oder 8 Std an 2 Tagen arbeiten. Und die sollen nicht arbeitslos sein? Obwohl sie weit unter der wöchentlichen Arbeitszeit liegen, obwohl sie eine Vollbeschäftigung suchen? Schaue gerade nochmal nach, wo Kinder auftauchen. Muss aber sicherheitshalber erst mal abschließen. Herz1952
Schorscham 22.03.2015 | 14:31
Aber in der Alg2-Statistik, die, wie bereits erwähnt, ca. 6 Millionen Leistungsberechtigte umfasst. Da aber auch Kinder, Dauerkranke und freiwillig Teilzeit-Arbeitende darin enthalten sind, können wohl kaum 6 Millionen Arbeitslose zusammenkommen. Selbst dann nicht, wenn man die ALG1-Berechtigten dazurechnet. Vielleicht kennen Sie ja "Lehrgangsteilnehmer", die keine staatliche Arbeitslosenunterstützung erhalten. Ich kenne keinen Einzigen.
Herz1952am 22.03.2015 | 15:16
Hallo Schorsch, Diese tauchen doch nicht in der offiziellen Statistik als "arbeitslose" auf. Sie sind es aber tatsächlich. Lehrgangsteilnehmer können auch Übergangsgeld enthalten. Hier der Link, wegen Kinder, diese sind in weder arbeitslos und auch nicht in der ALG-Statistik und nicht in der H4-Statistik, wenn sie nicht 15 Jahre alt sind. Das ist ja auch richtig so. Dass sie Sozialhilfeempfänger sind, weil die Eltern H4 bekommen steht in einer anderen Statistik. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leist… Es geht doch nicht darum, wer irgendwelche Unterstützung bekommt, sondern, wer in der Statistik mit den ca. 3 Mio enthalten ist. Ich glaube, die alte Statistik, das ist schon länger als 10 Jahre her. Wenn ich mich recht erinner, wurden bei der Umstellung aus 5 Mio. arbeitslose damals plötzlich nur 3 Mio. (vielleicht plus etwas x). Dauerkranke sind weder in der H4, noch in der offiziellen Arbeitslosenstatistik. Sie erhalten Sozialhilfe und sind gesondert in dieser Statistik enthalten. Sie sind ja nicht vermittelbar. Es gibt ALG I, Alg II, Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn kein Anspruch auf H4 besteht, oder ALG I zu niedrig ist, oder kein Anspruch darauf besteht, sowie EM-Rentner auf Zeit. Bei EM-Renten auf unbestimmte Dauer heißt die Aufstockung "Grundsicherung" im Alter bzw. bzw.wg. dauerhafter Erwerbsminderung. Für all diese Fälle gibt es gesonderte Statistiken. Mein Wahlspruch: Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Bei meinem Beruf konnte man Statistik mit Bilanz ersetzen. Ich hatte (leider) einen großen Einblick in diese Sachen, das macht etwas unzufrieden. Aber mir macht so schnell niemand ein X für ein U vor. Aber ich glaube, wir machen jetzt Schluss, denn morgen wird das "Ganze" geschlossen werden. gruß Herz1952
Herz1952am 22.03.2015 | 15:21
Schorsch, bei den Links bitte noch "mehr anzeigen" anklicken. Erst dann ist es ausführlich beschrieben. Herz1952 PS: ich gucke heut nochmal rein, falls Du etwas antworten willst.
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