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Experten-Antwort

Aufhebungsungsbescheid von Arbeitslosengeld 1 mit der Begründung, dass die DRV eine Arbeitsfähigkeit unter wöchentlich 15 Stunden festegestellt hat

von ralf476513.11.2020 | 15:24
2279 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage und würde mich freuen wenn jemand mir dabei weiterhelfen könnte. Davor würde ich gerne kurz den Sachverhalt schildern. Im April 2020 hatte ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt, da aus dem letzten Rehabericht dies hervorging. Zudem ist ein Wiedereingliederungsversuch gescheitert. Im Juli 2020 hatte ich ein Gutachter-Termin und im September 2020 wurde der Antrag vollständig abgelehnt aufgrund des Gutachterberichtes. Nach Akteneinsicht wurde ein begründeter frisgerechter Widerspruch eingereicht. Während des gesamten Antrags habe ich Arbeitslosengeld 1 bezogen. Nun habe ich einen Brief (Freitag 15:00) von der Arbeitsagentur bekommen in dem folgendes steht: "die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld fem. § 136 SGB III wird ab XX.XX.2020 aufgehoben. Grund: Die Deutsche Rentenversicherung hat festgestellt, dass Sie nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten können. Ab diesem Datum dieser Feststellung stehen Sie dem Vermittlungsbemühungen der Argentur für Arbeit nicht mehr zur Verfügung, sind nicht mehr arbeitslos und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Datum des Rentenbeginns hat auf diese Feststellung keinen Einfluss. Rechtsgrundlage ist §§ 137 Abs. 1, 138 des dritten Buches Sozialgesetzbuch und § 48 Abs. 1 S. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch. Wenn der Beginn der zuerkannten Rente vor dem obigen Aufhebungsbescheid liegt, erhalten Sie weitere NAchrichten." Leider habe ich noch keinen Brief von der DRV bekommen. Auf Nachfrage sowohl bei der DRV als auch bei der Arbeitsagentur wurde mir darauf hingewiesen am Montag den zuständigen Sachbearbeiter anzufrufen. Da leider Freitag Nachmittag ist, sind wohl die zuständigen Sachbearbeiter nicht da. Ich wollte gerne vorher an die Community fragen, was dieser Aufhebungsbescheid bedeutet? Bekomme ich die EM-Rente? Ist es normal, dass der Aufhebungsbescheid von der Argentur vor den Entscheidungen der DRV ankommen? Oder falls es doch nicht die EM-Rente ist, welche Bedeutung könnte der Aufhebungsbescheid noch haben? Jetzt sind das mehr Fragen als gedacht. Aber wenn jemand mir bei dieser Sache helfen könnte, wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Ralf4765

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ralf4765,

dem Beitrag von „Valzuun“ kann ich mich vollumfänglich anschließen.

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5 Antworten

KSCam 13.11.2020 | 18:59
Aus welchem Grund wurde denn die Rente abgelehnt? Wenn Sie uns das verraten, können wir vielleicht helfen. a) Es könnte sein dass Sie zwar voll erwerbsgemindert sind - aber halt die notwendigen Vorversicherungszeiten nicht erfüllen. Dann hätte die DRV der Agentur mitgeteilt dass Sie erwerbsgemindert sind.....logisch dass die Agentur dann sagt "einen Erwerbsgeminderten (unter 15 Wochenstunden) können wir nicht vermitteln". b) wurde die Rente abgelehnt weil Sie arbeiten können - also nicht voll erwerbsgemindert sind, ist nicht erklärlich warum die Agentur Sie für nicht vermittelbar hält. Es sei denn, Sie hätten sich geweigert sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen. Aber besser ist: Montag bei der Agentur anrufen und nachfragen.
Geduldam 13.11.2020 | 17:59
Was nutzen Ihnen hier spekulative Antworten? Warten Sie bis Montag und stellen Ihre Fragen den zuständigen Sachbearbeitern.
Ouzam 13.11.2020 | 17:52
Ganz ehrlich hier kann das niemand wissen. Es gibt mehrere Möglichkeiten warum das so gekommen ist, die aber allesamt nur reines Spekulatius sind. Die DRV könnte gegenüber dem Arbeitsamt bereits Ihre Rente bestätigt haben und um Infos bzgl der Verrechnung einer Nachzahlung gebeten haben. Das hat der SB zum Anlass genommen die Zahlung einzustellen. Ob das jetzt verwaltungsrechtlich richtig war sei mal dahingestellt. Der SB hat sich geirrt. Oder aber alles ist irgendwie ein riesen Fehler. Kann hier niemand klären, rufen Sie den SB an sowohl von Arbeitsamt als auch von der DRV.
Valzuunam 13.11.2020 | 18:53
Sich kann ich das ohne Kenntnis des Akteninhalts zwar nicht sagen. Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit sieht es wie folgt aus: Die DRV hat jetzt ein Leistungsvermögen unter 3 Stunden tgl. festgestellt. Dies muss sie der Arbeitsagentur sofort mitteilen; Konsequenz dort: wie von Ihnen beschrieben. Allein ein Leistungsvermögen unter drei Stunden reicht aber nicht aus, um über Rentenhöhe und -anspruch zu entscheiden. und vor allem: Die Rente beginnt in bestimmten Fällen am Tag nach der Einstellung des Arbeitslosengeldes. Daher muss die Agentur erst das AlG einstellen und das Datum der DRV mitteilen, damit diese wiederum den „richtigen“ Rentenbeginn feststellen kann. Die Entscheidung über die Rente kann also noch (etwas) dauern. Besten- (und auch wahrscheinlichen-) Falls bekommen sie die Rente ab dem Tag der der Einstellung des Arbeitslosengeldes folgt. Schlimmstenfalls wird die Rente-trotz des unter 3-Stündigen Leistungsvermögens- abgelehnt, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht genügend Versicherungszeiten vorliegen. Aber wenn Sie bereits mind. Jahre eingezahlt haben -und dies auch in den letzten Jahren mehr oder weniger lückenlos- ist eine solche Sorge ziemlich unbegründet. Quintessenz: ein ganz normaler Vorgang der in dieser Konstellation häufig vorkommt.
Ralf4765am 13.11.2020 | 19:11
vielen Dank für die Antwort. Die Rente wurde aus medizinischen Gründen abgelehnt, obwohl der Rehaentlassungsbericht eine EM-Rente stützt. Die versicherungsrechtlichen Zeiten erfülle ich. Habe in den letzten 5 Jahren drei Jahre gearbeitet, dann 78 Wochen Krankengeld bekommen und seit der Aussteuerung (knapp ein Jahr) beziehe ich Arbeitlosengeld 1. Montag werde ich selbstverständlich nochmal nachfragen. Vielen Dank für Ihre Mühe
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