Hinsichtlich der Ansprüche auf Arbeitslosengeld bitte ich um Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit. Sofern gesundheitliche Gründe für den Aufhebungsvertrag eine Rolle spielen, würde ich diese in den Vertrag aufnehmen lassen. Diese schützen Sie möglicherweise vor einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhöht natürlich auch Ihren späteren Renteanspruch.