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Experten-Antwort

Aufrechterhaltung EMR-Anspruch

von Gaby-W26.08.2017 | 11:56
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Ich möchte nach über 35 Jahren Berufstätigkeit aus dem Berufsleben aussteigen, möchte aber meinen Anspruch auf eine evtl. Erwerbsminderungsrente aufrecherhalten. Leider habe ich bisher nicht verstanden, ob und wie das möglich ist. Es gibt Quellen, die behaupten, die weitere freiwillige Zahlung von Rentenbeiträgen würde dies bewirken. Andere Aussagen deuten darauf hin, dass in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt einer Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein müssen. "Pflicht"-Beiträge? Also keine freiwilligen? Auch findet man Stellen, die auf einem lückenlosen Versicherungsverlauf beharren. Was hat es damit auf sich? Und habe ich damit evtl. meinen Anspruch schon verloren, da ich während einer 3-monatigen Sperre der Agentur in 2016 keine Beiträge habe? Ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann. LG Gaby

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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8 Antworten

KSCam 26.08.2017 | 14:05
Mit freiwilligen Beiträgen geht das nur, wenn Sie bis 31.12.1983 bereits 60 Beitrgsmonate hatten und seit 01.01.84 lückenlos versichert waren (geht auf eine Gesetzesänderung zum 01.01.1984 zurück). Das dürfte Sie aber nicht betreffen, wer seit 35 Jahren versichert ist, also seit 1982 kann Ende 1983 kaum 60 Beitragsmonate gehabt haben. So gesehen geht die Aufrechterhaltung nur mit Pflichtbeiträgen (z.B. aus minijob)und nicht mit freiwilligen Beiträgen
KSCam 26.08.2017 | 14:08
PS: die 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren haben Sie trotz 3 monatiger Sperrzeit locker erfüllt, solange Lücken nicht mehr als 24 Monate in 5 Jahren sind.
Herz1952am 26.08.2017 | 18:59
Kleine Ergänzung zum Beitrag von KSC zu Minijobs. Gemeint sind die normalen Minijobs mit zusätzlichen Beiträgen des Versicherten. Also, keine Befreiung beantragen.
Gaby-Wam 27.08.2017 | 15:02
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Das müsste ich dann im Detail noch einmal prüfen, aber wahrscheinlich erfülle ich beide Voraussetzungen nicht. Wenn es so ist, heisst das im Klartext: Ich habe mit freiwilligen Einzahlungen keine Chance, den Anspruch auf eine EMR aufrecht zu erhalten? Es geht mir ja nicht darum. JETZT eine EMR zu beantragen, sondern den Anspruch für die Zukunft aufrecht zu erhalten. Und spätestens zwei Jahre nach meinem Berufsende sind die Ansprüche dann wohl verfallen. Ohne jede Chance, sie durch freiwillige Zahlungen zu erhalten. Außer eben mit weitere Arbeit - was ich aber nicht will. Habe ich das alles richtig verstanden? LG, Gaby
KSCam 27.08.2017 | 16:12
Ja das haben Sie wohl richtig verstanden.
Fastrentneram 28.08.2017 | 13:57
Mit freiwilligen Beiträgen geht das nur, wenn Sie bis 31.12.1983 bereits 60 Beitrgsmonate hatten und seit 01.01.84 lückenlos versichert waren (geht auf eine Gesetzesänderung zum 01.01.1984 zurück).
Eine Nachfrage habe ich dazu noch: Kann man das irgendwo offiziell nachlesen, also in einem Gesetz o.ä. ? LG, Gaby
Ja im § 241 Abs. 2 SGB VI.
Fastrentneram 28.08.2017 | 13:57
Mit freiwilligen Beiträgen geht das nur, wenn Sie bis 31.12.1983 bereits 60 Beitrgsmonate hatten und seit 01.01.84 lückenlos versichert waren (geht auf eine Gesetzesänderung zum 01.01.1984 zurück).
Eine Nachfrage habe ich dazu noch: Kann man das irgendwo offiziell nachlesen, also in einem Gesetz o.ä. ? LG, Gaby
Ja im § 241 Abs. 2 SGB VI.
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