Ihre Frage wurde aus meiner Sicht bereits umfassend beantwortet. Ihre abschließenden Rückschlüsse sind korrekt.
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Ja im § 241 Abs. 2 SGB VI.Mit freiwilligen Beiträgen geht das nur, wenn Sie bis 31.12.1983 bereits 60 Beitrgsmonate hatten und seit 01.01.84 lückenlos versichert waren (geht auf eine Gesetzesänderung zum 01.01.1984 zurück).Eine Nachfrage habe ich dazu noch: Kann man das irgendwo offiziell nachlesen, also in einem Gesetz o.ä. ? LG, Gaby
Ja im § 241 Abs. 2 SGB VI.Mit freiwilligen Beiträgen geht das nur, wenn Sie bis 31.12.1983 bereits 60 Beitrgsmonate hatten und seit 01.01.84 lückenlos versichert waren (geht auf eine Gesetzesänderung zum 01.01.1984 zurück).Eine Nachfrage habe ich dazu noch: Kann man das irgendwo offiziell nachlesen, also in einem Gesetz o.ä. ? LG, Gaby
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