Ist das richtig so,[/quote]Hallo Renate59,
ja. Das ist Bestandteil der Gesamtleistungsbewertung, hier werden immer die ersten 36 Monate Pflichtbeitragszeit - als quasi geringbezahlte Berufsausbildung - aufgewertet. Erhöht letztendlich den Gesamtleistungswert/Durchschnittswert aller Zeiten, der wiederum für die Bewertung anderer Zeiten von Bedeutung sein kann.
> Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?
So ist es. 'Laien' schauen am Besten gar nicht in die Gesamtleistungsbewertung rein, da entsteht nur Verwirrung mit den tatsächlichen Zeiten, wie sie explizit im Versicherungsverlauf stehen/anerkannt worden sind.
Gesetzliche Grundlagen finden Sie hier, anfangen bei:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_71G1
§§ 72, 73, 74 mitlesen, sowie vertiefter Einblick in die Rechtsanweisungen dazu:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Menu.do?expand=Zweiter%20Abschnitt%20%28%A7%A7%2033-105%29%204%20243
Gruß
w.
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Danke erstmal. Gilt das auch dann, wenn diese Zeit nachversichert wurde? Im Versicherungsverlauf steht 'Pflichtbeitragszeit - Nachversicherung'