Hallo UKW,
kurz und knapp: Ja.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Ihren Ausführungen nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch nehmen, sofern die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Die Wartezeit haben Sie nach Ihren Angaben bereits im Alter von 60 Jahren erreicht.
Damit können Sie nach Vollendung des maßgebenden Lebensalters die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Ob Sie weiter Beiträge einzahlen oder nicht, ist für den Anspruch auf die Rente nicht relevant (nur für die Rentenhöhe).
Sie sollten jedoch zu Ihrer eigenen Sicherheit überprüfen lassen, ob die Wartezeit von 45 Jahre tatsächlich erfüllt ist.
Dafür können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft anfordern.
In dieser Rentenauskunft erhalten Sie auch Auskünfte zu den anderen Altersrenten. Zur Frage, ob eine andere Altersrente für Sie in Frage kommt, können Sie auch sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder im Versicherungsamt ihrer Stadt beraten zu lassen (s. Ausführungen von W*lfgang).
Mit freundlichen Grüßen