Auf die sog. „35-jährige Wartezeit“ werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.
Rentenrechtliche Zeiten sind
- Beitragszeiten
- Anrechnungszeiten
- Ersatzzeiten
- Berücksichtigungszeiten
Beitragszeiten sind, Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind.
Wurde die Ausbildung in der ehemaligen DDR in Form einer betrieblichen Berufausbildung/“Lehre“ absolviert, wird es sich dabei vermutlich um eine sogenannte Pflichtbeitragszeit handeln, die altersunabhängig vom Beginn an zählt.
Wurde die Ausbildung jedoch in Form des Besuchs einer Schule, Fach- oder Hochschule absolviert, würde diese als sogenannte Anrechnungszeit angerechnet.