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Experten-Antwort

Ausgleich Rentenminderung

von fewa04.01.2019 | 11:54
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3 Antworten

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Vom Rentenberater wurde mir, auf Basis der vorliegenden Zahlen, für den Ausgleich der vorgezogenen Altersrente ein Betrag errechnet. Ich bin 58 Jahre und könnte ab 2023 die vorgezogene Rente erhalten. Meine Einkünfte waren bisher nicht sehr hoch - entsprechend sind die Rente und der Ausgleichsbetrag relativ niedrig. Ist mit der Zahlung des zum Zeitpunkt der Ausgleichszahlung ermittelten Ausgleichsbetrag die Rentenkürzung vermieden oder kann es, da ich demnächst mehr verdienen könnte, zu weiteren Zahlungen kommen? Im Vorraus besten Dank für die Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fewa,

es besteht keine Verpflichtung zu weiteren Zahlungen.

Sofern Sie einen höheren Ausgleichsbetrag zahlen möchten, können Sie eine neue Auskunft mit den aktuellen Werten anfordern (Vordrucke V0210 + V0211).

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=24

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0211.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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2 Antworten

W*lfgangam 04.01.2019 | 16:37
Hallo fewa, Frage: wann erwarten Sie, dass sich Ihre Ausgleichszahlung 'rechnet', um mit der erhöhten Rentenzahlung wieder auf den ursprünglichen tatsächlichen Kapitaleinsatz zu kommen = 'schwarze' Null erreicht? ;-) *) Sofern sich Ihr SV-Einkommen deutlich/mehr als übliche Tarifanpassungen, erhöhen würde, würde Ihre erwartete Rente natürlich auch _etwas_ höher ausfallen/der Abschlag sich dementsprechend etwas erhöhen. Dafür _können_ Sie dann auch einen höheren Ausgleichsbetrag zahlen (im Rahmen eines Neuantrags zur Ausgleichszahlung feststellbar) ...können, nicht müssen - da geht kein DRV-Vollstrecker mit dem *Kuckuck durch die Wohnung, um fehlende Ausgleichszahlungen einzutreiben. Ihnen wird nur eine Option zur Beitragszahlung eingeräumt, die können Sie nutzen/voll erfüllen, modifizieren/wenn sich die Verhältnisse ändern, oder es auch gänzlich sein lassen/wahlweise nach ersten Ratenzahlungen einstellen. *) wenn Sie diese Möglichkeit mit anderen 'Geldanlagen' vergleichen, sieht das schon sehr positiv aus ..._aktuell_ hohe Rentenanpassungen ('Verzinsung'), mögliche Steuervorteile/Altersvorsorgeaufwendungen ...bei einer Bank/Versicherung würde Ihr Kapitaleinsatz 'verhungern', wenn es um die mtl. Auszahlungen/Sofortrente geht – ist aber nur meine Laien-Meinung!!! Gruß w.
DRVam 04.01.2019 | 16:41
Der Ihnen mit einer entsprechenden Auskunft genannte Betrag gilt nur für drei Monate. Sie können bei erhöhten Einkommen und damit verbundenen höheren Abschlägen später erneut eine Auskunft mit aktuelleren Werten anfordern oder Sie lassen sich die höheren Bezüge durch Ihren Arbeitgeber bestätigen und können auch sofort eine neue Auskunft beantragen. Tipp: Schalten Sie für die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichszahlungen einen Steuerberaterberater ein und überlegen Sie, ob Ihnen die Amortisierungsphase der eingezahlten Beträge nicht zu lang ist.
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