Hallo fewa,
es besteht keine Verpflichtung zu weiteren Zahlungen.
Sofern Sie einen höheren Ausgleichsbetrag zahlen möchten, können Sie eine neue Auskunft mit den aktuellen Werten anfordern (Vordrucke V0210 + V0211).
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0210.pdf?__blob=publicationFile&v=24
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0211.pdf?__blob=publicationFile&v=2