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Experten-Antwort

Ausgleich von Abschlägen nach Rente ohne Abschlag

von Thomas B.14.08.2017 | 23:02
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3 Antworten

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Gut Tag! Kann man Abschläge auch noch ausgleichen, wenn man bereits ohne Abschläge in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen könnte? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Ausgleichszahlung ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr zulässig, ab dem eine Rente wegen Alters ohne Rentenminderung bezogen werden kann.

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2 Antworten

W*lfgangam 14.08.2017 | 23:21
Hallo Thomas B. ja. Solange die Rente ohne Abschlag nicht bereits läuft bzw. der Zeitpunkt für den frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abschlag noch vor Ihnen liegt. Ihre Frage ist so zu deuten, dass Sie das abschlagsfreie Rentenalter bereits erreicht haben? - richtig? Nun, dann geht eine Ausgleichszahlung natürlich nicht mehr ...wenn Sie nicht gerade wegen 'Zeitüberschneidung' noch eine ältere diesbezügliche Rentenauskunft vorliegen haben, die Ihnen die (alte) Option zur Ausgleichszahlung bereits zugesichert hatte ...können Sie mir jetzt noch folgen? ;-) Gruß w.
Thomas B.am 14.08.2017 | 23:59
Zitat von W*lfgang anzeigen
Hallo W*Wolfgang, vielen Dank! Ich möchte meine Frage gerne etwas konkretisieren. Trifft auf diese Aussage auf die folgende Annahme zu? Annahme (Anlehnung an Geburtsjahr 1958, diesen Fall gibt es mit diesen konkreten Zahlen nicht, weil das aktuelle Alter nicht stimmt) Es läuft keine Rente und es ist keine beantragt. Aktuelles Alter 65 Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 64 Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag: 63 Altersrente für langjährig Versicherte (abschlagsfrei):66 Wenn das abschlagsfreie Rentenanlter (der Rente für langjährig Versicherte) bereits erreicht ist, dann ist in dem obigen Beispiel ja auch die Regelaltersgrenze erreicht und der Ausgleich von Abschlägen nicht mehr möglich. Das abschlagsfreie Rentenalter vor der Regelaltersgrenze können nach 1952 Geborene ja nur mit der Rente für Schwerbehinderte Menschen erreichen (Regelung zur ATZ vor 01.01.2007 mal ausgenommen). Bedeutet das, dass diese Menschen nur bis zum frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn Ihre Abschläge ausgleichen können? z.B. Geburtsjahr 1958 bis 61 Jahren
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