Eine Ausgleichszahlung ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr zulässig, ab dem eine Rente wegen Alters ohne Rentenminderung bezogen werden kann.
Hallo Thomas B.
ja. Solange die Rente ohne Abschlag nicht bereits läuft bzw. der Zeitpunkt für den frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abschlag noch vor Ihnen liegt.
Ihre Frage ist so zu deuten, dass Sie das abschlagsfreie Rentenalter bereits erreicht haben? - richtig? Nun, dann geht eine Ausgleichszahlung natürlich nicht mehr ...wenn Sie nicht gerade wegen 'Zeitüberschneidung' noch eine ältere diesbezügliche Rentenauskunft vorliegen haben, die Ihnen die (alte) Option zur Ausgleichszahlung bereits zugesichert hatte ...können Sie mir jetzt noch folgen? ;-)
Gruß
w.
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