Hallo, C.Böttcher,
ergänzend zu der Aussage von „Senf-dazu“: Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stellen unter bestimmten Voraussetzungen keinen Hinzuverdienst dar (z. B. Deklarierung im Steuerbescheid als „Vermietung und Verpachtung“). Die Bewertung, ob eine Ausgleichszahlung „sich lohnt“ hängt für viele unter anderem von der Amortisationszeit ab. Die Bewertung muss der potenzielle Einzahler allerdings selbst treffen – nicht die Deutsche Rentenversicherung.