Guten Tag,
ich habe vor, eine solche Ausgleichzahlung zu leisten und vorzeitig mit Abschlag in Altersrente zu gehen. Wenn ich nun weitere Rentenpunkte mit der Ausgleichszahlung „kaufe“ und diesen meinen bisherigen Rentenpunkten hinzugefügt werden, unterliegen dann auch die mit der Ausgleichszahlung bezahlten Rentenpunkte der Kürzung?
Moin, Unwissend,
ja, die Rentenminderung wird auch auf die durch die Einzahlung entstehenden Rentenanwartschaften angewandt.
Es wird Ihnen somit vorab der Betrag errechnet, mit dem nach Minderung der Zahlbetrag einer ungeminderten vorgezogenen Altersrente erreicht wird. Auf den Cent genau funktioniert das aber irgendwie nie...
Im Rentenbescheid taucht dann weiterhin auch die Rentenminderung auf. Das ist für viele irreführend, weil man sich ja offensichtlich von der "Rentenminderung freigekauft" hat.
Gruß, Oldenburger
Das wäre ja wie bei Zinses Zins Effekt?
MfG.