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Experten-Antwort

Aushändigung Bescheinigungen auch an gesetzl. Betreute

von Klara1801.03.2018 | 15:17
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Hallo, ist es so, dass man als gesetzl. Betreuter normalerweise keine Bescheinigung direkt zugesandt bekommen kann, sondern nur der gesetzl. Betreuer der z. B. mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge betraut ist? Oder lässt sich das anders regeln, damit man ggfs zügiger Dokumente erhält die für Anträge als Einkommensnachweis z. B. benötigt werden? Von manchen Informationsbriefen an den Betreuern weiß man evtl nichts, weil einem die Sachlagen so gar nicht bekannt sind und da geht dann schonmal was unter. Oder ist dafür die gesamte Aufhebung des Aufgabenkreises Vermögenssorge seitens des Gerichts nötig? Vielen Dank fürs Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Klara,

"Rentenschmied" hat Ihnen den Hintergrund dafür, dass Mitteilungen, die Ihre Rente betreffen, lediglich an Ihren Betreuer versandt werden, bereits richtig erläutert. Eine doppelte Ausfertigung dieser automatisch versandten Mitteilungen ist nicht vorgesehen. Sofern Sie eine Rentenbezugsbescheinigung benötigen, in der die derzeitige Höhe Ihrer Rente ausgewiesen wird, können Sie diese aber jederzeit selbst bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

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4 Antworten

W*lfgangam 01.03.2018 | 20:29
Hallo Klara, in 'welcher Form' liegt eine gesetzliche Betreuung vor? Und mit welchen Inhalten? Im Normalfall gehen/müssen sämtliche Anschreiben an den Betreuer gehen, wenn er die 'Hoheit' über Behörden- und Versicherungsangelegenheiten hat, um hier rechtswirksam die erforderlichen Angelegenheiten für Sie zu regeln ...Sie können parallel informiert werden, müssen es aber nicht. Eine Betreuung mit den definierten Zulässigkeiten der Vertretungsmöglichkeiten wird nicht ohne Grund eingerichtet. Wenn Sie damit nicht (mehr) einverstanden sind, können Sie sich ans zuständige Amtsgericht zwecks Abänderung/Aufhebung wenden. Gruß w.
Klara18am 01.03.2018 | 21:52
Hallo W*lfgang, eine Betreuung ist keine Entmündigung, deshalb ist schwer nachzuvollziehen, dass man bestimmte Dokumente nicht zumindest in Kopie ausgehändigt bekommen "braucht". Für einfache Dinge wie einen Härtefallantrag bei Wiedereinsetzung einer Zahnkrone braucht man einen Einkommensnachweis z. B. mit Bruttoangaben der Beträge. Auskunft darüber gibt der Bescheid der letzten Rentenerhöhung jeweils. Und auf diese Bescheidkopie sollte man verzichten ggfs? Oder dankbar sein, wenn man sie doch erhält? Eigentlich sollte doch die Selbständigkeit gefördert werden und das ist bei wenig Einkommensarten z. B. nicht jedem Betreuten zu schwer. Grüße.
Rentenschmiedam 02.03.2018 | 07:11
Guten Morgen, wenn eine Betreuung eingerichtet ist, und diese sich auf die Vermögenssorge bezieht, wird im Rentenkonto und damit beim Postrentendienst der Betreuer als Mitteilungsempfänger vermerkt, eine doppelte Ausstellung an den Versicherten/Berechtigten und den Betreuer ist meines Wissens programmseitig gar nicht möglich. Also entweder vertrauensvoll an den Betreuer wenden oder auch telefonisch unmittelbar an den RV-Träger (Nummer steht auf dem Bescheid) denn wie Sie schon richtig sagten ist der Betreute nicht entmündigt. Der Sachbearbeiter sollte dann in der Lage sein eine Rentenbezugsbescheinigung direkt an den Versicherten/Berechtigten zu schicken. Beste Grüsse
Klara18am 02.03.2018 | 11:02
Vielen Dank für die Antworten. Wenn es programmseitig nicht vorgesehen ist, ist das zwar schade, aber es wird sich wohl nicht ändern :) :( Meine Betreuerin hatte ich gefragt, nur sind die manchmal doch einige Wochen hinterher mit den Anfragen. An eine Sachbearbeitung der RV hatte ich mich gewandt, sie will mir den Bescheid über die Rentenerhöhung ausnahmsweise senden, sagt sie. Sie war eben verwundert, weil ich vor einiger Zeit die eigentlichen Rentenbescheide angefordert hatte, meine "damalige" Betreuerin kam meiner Bitte nach Kopie über einen längeren Zeitraum nicht nach. Für die Menschen in der IT oder der entsprechenden Abteilung wäre es evtl mal eine Idee eine doppelte Versendung programmseitig zu ermöglichen. Damit liessen sich die Menschen fördern, die eine Wiederverselbständigung anstreben. (Schreib dies weil ich mal in einem Helpdesk tätig war und sich manches ändern lässt :) ).
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