Guten Morgen Klara,
"Rentenschmied" hat Ihnen den Hintergrund dafür, dass Mitteilungen, die Ihre Rente betreffen, lediglich an Ihren Betreuer versandt werden, bereits richtig erläutert. Eine doppelte Ausfertigung dieser automatisch versandten Mitteilungen ist nicht vorgesehen. Sofern Sie eine Rentenbezugsbescheinigung benötigen, in der die derzeitige Höhe Ihrer Rente ausgewiesen wird, können Sie diese aber jederzeit selbst bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.