Hallo Sabine,
die Rentenansprüche bestehen nebeneinander. Besonderheiten bestehen nach dem Fremdrentengesetz. Im Übrigen ist der Sachverhalt unklar.
Ich schlage vor, sie telefonieren mit dem im Anschreiben genannten Sachbearbeiter - er wird Ihnen die Hintergründe erläutern.