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Auslandsaufenthalt

von Frührentner21.05.2008 | 14:02
1228 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Ich bin 57 Jahre und beziehe seit ca. 12 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich bin sehr gerne in Indien und würde gerne wissen, ob es als EU-Rentner eine Beschränkung der Aufenthaltsdauer im Ausland gibt, oder ob ich auch 8, 9, oder 10 Monate im Jahr in Indien leben kann, ohne daß es Auswirkungen auf die Rentenzahlung hat..? Vielen Dank Frührentner

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich gibt es für deutsche Staatsangehörige keine Einschränkungen der Rentenzahlung ins Ausland. Beruht allerdings der Anspruch auf der Arbeitsmarktlage, kann diese Rente bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im vertragslosen Ausland wie Indien nicht gezahlt werden.

3 Antworten

Spätrentneram 21.05.2008 | 15:23
Wenn Sie das Klima gut vertragen, und das Essen, und die Reisekosten nicht zu hoch sind: warum nicht? Wir machen hier zwischenzeitlich weiter ....
Rosannaam 21.05.2008 | 16:50
Wenn´s so einfach wäre, wie @Spätrentner dies darstellt... Sie beziehen zwar seit langer Zeit eine EU-Rente, haben die Regelaltersgrenze oder die Altersgrenze für eine vorzeitige AR (frühestens ab 60) aber noch nicht erreicht. Sie sollten diese Frage Ihrem rentenzahlenden RV-Träger stellen. Diese Frage ist ohne weitere Kenntnisse, z.B. ob Sie nochmals medizinisch kontrolliert werden (müssen), ob es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt, etc. nicht von Teilnehmern dieses Forums zu beantworten! Generell ist es nämlich nicht so einfach, mal so 10 Monate aus Deutschland zu verschwinden, und dann noch so weit weg, wenn man eine EU-Rente erhält. Bei einer Altersrente ist dies dann aber kein Problem mehr. MfG Rosanna.
Frührentneram 25.05.2008 | 13:28
Vielen Dank für die Nachrichten... ich würde natürlich meinen 1. Wohnsitz in Deutschland behalten und die Rentenzahlung geht ja nicht ins Ausland, sondern auf mein Konto bei einer deutschen Bank.
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