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Experten-Antwort

Auslandsrente Rumänien

von anna15.02.2016 | 22:33
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4 Antworten

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Seit 2010 beziehe ich Witwenrente, seit 2013 wird mir von dieser Rente ca. 70 € (rumänischer Anteil der Rente) abgezogen. Jetzt wurde mir der rumänische Anteil meiner Altersrente berechnet(ca 150 €), der rumänische Rententräger will eine Entscheidung von mir, für welche Rente ich mich entscheide, weil in Rumänien nur eine Rente ausgezahlt wird. Ich würde mich natürlich für den Anteil meiner Altersrente entscheiden weil der höher ist, aber was ist mit den 70 € ( rumänischer Anteil der Witwenrente), wenn die von Rumänien nicht mehr gezahlt werden? Bekomme ich von der DRV Bund dann wieder den vollen Betrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo anna,

den Beiträgen von „W*lfgang“ und „ICKE“ kann ich zustimmen.

Weitere Informationen zur Frage der Berücksichtigung der ausländischen Rente in der deutschen Rente können Sie auch der rechtlichen Arbeitsanweisung der Regionalträger zu § 31 FRG entnehmen, die sie unter

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=FRG_31R0

abrufen können.

Hinsichtlich der von „W*lfgang“ näher beleuchteten (und prinzipiell zulässigen) Möglichkeit des Verzichts auf die Rentenzahlung des rumänischen Rentenversicherungsträger verweise ich insbesondere auch auf die Ausführungen in der rechtlichen Arbeitsanweisung der Regionalträger zu § 31 FRG Abschnitt R3.3:

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=FRG_31R3.3

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3 Antworten

W*lfgangam 15.02.2016 | 22:57
Hallo anna, ja. Ausländische Rentenleistungen können auf die dtsch. Rente nur dann angerechnet werden (bei gleichzeitig anerkannten FRG-Zeiten), wenn Sie tatsächlich gezahlt werden. Sie könnten auch auf die rum. Altersrente verzichten, sich das vom rum. Versicherungsträger bestätigen lassen - diese Bescheinigung der DRV vorlegen - und es findet keine Anrechnung mehr bei der dtsch. Altersrente statt. Gleichzeitig sollte dann auch ein Verzicht auf die rum. Witwenrente erklärt werden, sonst würde ja die wieder zur Anrechnung kommen. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w. ...okay, dieser Beitrag löst keine Freude bei der DRV aus ;-) Ist aber deren gängige Rechtspraxis nach BSG-Urteil: https://openjur.de/u/382909.html Die dazu ergangenen/internen Rechtsanweisungen suche ich jetzt aber nicht auch noch raus.
ICKEam 16.02.2016 | 07:11
Wenn Sie keine rumänische Witwenrente mehr beziehen (weil Sie sich für die rumänische Altersrente entschieden haben), würde keine Anrechnung bei der deutschen Witwenrente mehr erfolgen. Dafür würde aber wahrscheinlich die Anrechnung bei der deutschen Altersrente erfolgen, sobald Sie diese in Anspruch nehmen.
W*lfgangam 16.02.2016 | 19:43
Vielen Dank Experte/in, für Ihren anerkennswerten Beitrag mit entsprechenden Verweisen! :-) Gruß w.
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