Hallo anna,
den Beiträgen von „W*lfgang“ und „ICKE“ kann ich zustimmen.
Weitere Informationen zur Frage der Berücksichtigung der ausländischen Rente in der deutschen Rente können Sie auch der rechtlichen Arbeitsanweisung der Regionalträger zu § 31 FRG entnehmen, die sie unter
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=FRG_31R0
abrufen können.
Hinsichtlich der von „W*lfgang“ näher beleuchteten (und prinzipiell zulässigen) Möglichkeit des Verzichts auf die Rentenzahlung des rumänischen Rentenversicherungsträger verweise ich insbesondere auch auf die Ausführungen in der rechtlichen Arbeitsanweisung der Regionalträger zu § 31 FRG Abschnitt R3.3:
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=FRG_31R3.3