Hallo Hubert,
im Ergebnis ist es tatsächlich so, dass der Teil der Rente der vorzeitig bezogen wird einen größeren Abschlag hat als der Teil, der erst später bezogen wird. Die Höhe des Abschlags für das letzte Drittel hängt dann vom tatsächlichen Beginn der Vollrente ab. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratung in meiner Nähe“ ermitteln.