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Experten-Antwort

Auswirkung der vorz. Teilrente auf spätere reguläre Rente

von Hubert11.10.2016 | 13:37
1096 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich möchte im Alter von 63 Jahren die vorzeitige Altersrente (mit Abschlägen) beantragen. Da cih aber jetzt bereits absehen kann, dass mein Einkommen aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit die Hinzuverdienstgrenze überschreiten wird, wäre es wohl sinnvoll, direkt nur eine 2/3 Rente zu beantragen. Meine Frage: Wie wirkt sich dieser "Verzicht" auf die nach Erreichen der regulären Altersgrenze auszuzahlende Vollrente aus? Oder wirkt er sich bereits bei der Teilrente aus? Meine Abschläge belaufen sich ohne Berücksichtigung einer Teilrente nach aktueller Lage auf 9,9%. Mit welchen Abschlägen muss ich bei Beantragung einer Teilrente rechnen? Danke und Gruß, Hubert

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.10.2016 | 16:26

Hallo Hubert,

im Ergebnis ist es tatsächlich so, dass der Teil der Rente der vorzeitig bezogen wird einen größeren Abschlag hat als der Teil, der erst später bezogen wird. Die Höhe des Abschlags für das letzte Drittel hängt dann vom tatsächlichen Beginn der Vollrente ab. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratung in meiner Nähe“ ermitteln.

2 Antworten

senf-dazuam 11.10.2016 | 14:23
Hallo Hubert! Die Abschläge bleiben, die sind nicht von einer Voll- oder Teilrente, sondern vom Rentenbeginn abhängig. Es ändert sich aber die Zahl der Entgeltpunkte, die von diesen Abschlägen betroffen sind. Bei einer Vollrente mit 45 EP werden alle Entgeltpunkte mit dem Abschlag verknüpft. 9,9 % Abschlag heißt ja nichts anderes, als dass die Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor 0,901 multipliziert den Rentenbetrag ergeben. Nehmen Sie in unserem Beispiel nun nicht die volle Rente, sondern eine 2/3-Teilrente, so werden 30 EP mit dem Zugangsfaktor 0,901 multipliziert, die anderen 15 aber (erst einmal) nicht. Diese werden dann mit dem dann gültigen Zugangsfaktor bewertet, wenn Sie die höhere Rente in Anspruch nehmen. Ist dies der normale Rentenbeginn, so beträgt der Zugangsfaktor wieder 1. Dann berechnet sich die Rente anhand folgender Gleichung Rente = (30 * 0,901 + 15 * 1) * aktueller Rentenwert
Hubertam 11.10.2016 | 16:20
Sehr gut und verständlich erklärt! Vielen Dank und Gruß, Hubert
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