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Auswirkungen von Arbeit bei Erwerbsminderung

von Paderborner30.10.2018 | 10:00
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag! Zur Zeit beziehe ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Vielleicht schaffe ich es in den kommendne Monaten eine versicherungspflichtige Beschäftigung in sehr begrenztem Rahmen (10 bis 15 h die Woche) anzunehmen. Dazu habe ich ein paar Fragen: 1. Erhöht sich durch die Tätigkeit meine Erwerbsminderungsrente, wenn ich Beiträge zu Rentenversicherung zahle? 2. Erhalte ich die Möglichkeit durch o.g. Zahlung in die Rentenverischerung auf medizinische Leistungen der Rentenversichung in Anspruch zu nehmen? Ich denke da z.B. an eine Rehabilitationsmaßnahme zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit. 3. Kann sich durch meine Tätigkeit die zukünftige Altersrente verringern, wenn ich im Durchschnitt nicht mehr so viele Entgeltpunkte verdiene, wie in der Zeit vor der Erwerbsminderung? Ich bedanke mich für die Antworten!

4 Antworten

-am 30.10.2018 | 11:30
Hallo Paderborner, Ihre aktuelle Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhöht sich durch die Beiträge, die Sie neben diese Rente zahlen, nicht mehr. Die Beiträge können nur bei einer Folgerente berücksichtigt, wenn Sie z. B. bei einer späteren Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung. Da Sie vermindert erwerbsfähig sind und aufgrund Ihres Rentenbezugs offensichtlich die Allgemeine Wartezeit erfüllt haben, haben Sie bereits ohne die Zahlung zusätzlicher Beiträge die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für medizinische Leistungen zur Rehabilitation in der Rentenversicherung erfüllt. Wenn die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beginnt, haben Sie Besitzschutz. Der Altersrente werden dann mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde gelegt. Anders ausgedrückt: Die Altersrente wird mindestens doppelt so hoch sein, wie die vorherige Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Paderborneram 30.10.2018 | 11:40
Hallo Experte und danke für die schnelle Antwort auf meine Fragen! Bei 1. muss ich noch einmal genauer nachfragen. Also ich kenne Rentener in Altersrente bei denen erhöht sich durch eine sozialersicherungspflichtige Beschäftigung neben der "normalen" Rentenerhöhung Anfang Juli die Rente durch gezahlte Rentenbeiträge. Wurde dies nicht durch die Rentenänderng aus den Zeiten von Frau Nahles so gestrickt? (Flexirente) Ich bedanke mich für Ihre Mühen!
-am 30.10.2018 | 11:56
Zitat von Paderborner anzeigenausblenden
Hallo Paderborner, das ist richtig. Wenn neben einer Altersrente Beiträge gezahlt werden, erhöhen diese Beiträge mit Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente. Beiträge, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden, werden im Folgejahr zum 01.07. berücksichtigt. Diese "Zuschlagsentgeltpunkte" gibt es aber nicht bei Renten wegen Erwerbsminderung. Auch das Flexirentengesetz hat daran nichts geändert.
Paderborneram 30.10.2018 | 20:46
Ok, danke für die Antwort, auch wenn es nicht das ist was ich erhofft habe. ------------------------------------------------------------- Themawechsel: Nach dem Beginn der teilweisen Erwerbsminderungsrente gearbeitet und auch Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt In einer aktuellen Rentenauskunft hbe ich gesehen, dass in den Monaten die Zurechnungszeit nicht gegeben wurde, aber dafür die erabeiteten Entgeltpunkte + zusätzlicher Entgeltpunkte, so dass am Ende in der Summe der Entgeltpunkte sich nicht geändert haben. Also habe ich gearbeitet, Beiträge abgeführt, ohne dass es zu einer Veränderung/ Verbesserung gekommen ist. Auf der einen Seite ist das gut, das meine erwirtschafteten EP während der Erwerbsminderung niedriger waren, als maßgebende Wert aus dem vorherigen Erwerbsminderungsrentenbesheid. Was passiert denn, wenn ich einer Beschäftigung nachgehe bei der erwirtschfte Wert der EP höher ist als vorher? Erhöht sich so die zuerwartende Altersrente? Ich hoffe ich habe mich nachvollziehbar ausgedrückt. Vielen Danke für Ihre Mühen!
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