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Experten-Antwort

Auszahlung / Einmalzahlung / Abfindung - Rente Ausländer - Steuer

von Einmal09.09.2017 | 12:54
653 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muss einen sog. Abfindungszahlung an eine ehemals Laotische Staatsangehörige / versteuert werden. Die betr. Person hat 17 Jahre in der BRD gearbeitet und kehrt zurück nach Laos. Die Abfindung unter Abzug der AG - Anteile beträgt ca. 38.000.- Euro. Muss dieser Betrag in der BRD versteuert werden? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Einmal,

bitte klären Sie Ihre steuerlichen Fragen direkt mit dem zuständigen Finanzamt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fortitude oneam 09.09.2017 | 13:16
Hallo Einmal, Sie sind hier im Rentenforum. Bezüglich steuerliche Frsgen und Angelegenheiten wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt oder wenden sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 09.09.2017 | 18:59
Wenn diese Laotin (heißt das so?) das Geld bekommt, hat sie Deutschland zwingend verlassen und lebt im Ausland (wieder in Laos vermutlich?), würde sie noch hier leben bekäme sie keine Erstattung. Und ob eine Laotin die im Ausland lebt dafür Steuern zahlen muss, weiß kein Rentenberater. Gefühlt würde ich sagen nein, denn wie sollte das deutsche Finanzamt die Steuerpflicht einer Laotin in Laos prüfen?. Wäre ich diese Laotin würde ich mich höchstens beim Finanzamt Laos - Süd - vielleicht ist auch das Amt Laos Mitte oder Nord zuständig erkundigen.......die wissen dann auch ob es da steuerrechtliche Verbindungen mit den deutschen Finanzbehörden gibt. Der DRV ist das ziemlich egal.
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