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Auszahlungen Riesterrente

von Katrin14.11.2007 | 11:56
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann eine Riestervertrag einschl gezahlter zulagen auch in einer Summe ausgezahlt werden, beispielsweise , wenn man nur 5 jahre eingaezahlt hat. Gibt es Mindestsummen für die Einzahlung oder Auszahlung ? und gibt ein Mindesteintrittsalter für einmalige Auszahlungen?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte staatliche Altersvorsorge-Förderung ist daran gebunden, dass Sie einen sogenannten zertifizierten, das heißt förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen und regelmäßig Beiträge einzahlen.

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle, die von einer Senkung des gesetzlichen Rentenniveaus betroffen sind. Folglich wurde die Riesterrente zur Bildung von Altersvorsorgevermögen als Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente eingeführt.

Nach den Regelungen des AltZertG darf Altersvorsorgevermögen nur nach strengen Regeln ausgezahlt werden. Außerhalb von monatlichen Leistungen unter anderem nur

- in Form eines zusammengefassten Auszahlungsbetrages in Höhe von bis zu zwölf Monatsleistungen (dies gilt auch bei einer Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente) oder

- die in der Auszahlungsphase angefallenen Zinsen und Erträge oder

- in Form einer Auszahlung zur Abfindung einer Kleinbetragsrente (dies gilt auch bei einer Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente) oder

- in Form einer einmaligen Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals oder

- wenn der Vertrag im Verlauf der Ansparphase gekündigt und das gebildete geförderte Kapital auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird.

Eine Kleinstbetragsrente - deren Abfindung förderunschädlich möglich ist - liegt vor, wenn bei gleichmäßiger Verteilung des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden geförderten Kapitals - einschließlich einer Teilkapitalauszahlung - der Wert von 1% der monatlichen Bezugsgröße (West ) nach § 18 SGB IV nicht überschritten wird. Demzufolge ist im Jahr 2007 von einer Kleinstbetragsrente auszugehen, wenn der monatliche Rentenbetrag 24,50 Euro nicht übersteigt. Das geförderte Altersvorsorgevermögen mehrerer Verträge ist zusammenzufassen.

Soweit gefördertes Altersvorsorgevermögen nicht nach den gesetzlichen Regelungen des AltZertG ausgezahlt wird, liegt eine schädliche Verwendung vor. Die Folgen der schädlichen Verwendung liegen in einer möglichen Rückzahlung der Förderung und der gewährten steuerlichen Förderung.

Sofern Sie weitere oder konkretere Auskünfte wünschen, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

Amadéam 14.11.2007 | 13:47
Liebe Katrin, auch wenn aus den unten zitierten Ausführungen die Worte "Geschenke" des Staates und "Hartz IV-Sicherheit" hervorgehen, ist doch unbedingt folgendes zu beachten. +++Es gibt erhebliche Pferdefüsse+++ dieses können Sie hier entnehmen: Beitrag von Stefan B. vom heutigen Tage: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,ryw32d2mo8i81l9… Nun aber zu den Förderkriterien: Die fünf Kriterien für eine geförderte Riester Rente Damit Ihre Altersvorsorge den "Riester-Renten-Stempel" erhält und Sie die staatlichen Förderungen nutzen können, muss Ihr Altersvorsorgevertrag nicht mehr 11 sondern nur noch folgende 5 Kriterien erfüllen: 1. Unisex Tarife (Männer und Frauen erhalten bei gleichen eingezahlten Beiträgen die gleichen monatlichen Leistungen), Auszahlung nicht vor 60, die Möglichkeit für Hinterbliebenenschutz und Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit muss gegeben sein. 2. Garantie für eingezahlte Beiträge 3. Zulässig sind Verträge, die eine monatliche Rente ein Leben lang auszahlen oder einen Auszahlungsplan mit einer Einmalauszahlung oder Auszahlung in Teilraten beinhalten. 4. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf mindestens 5 Jahre verteilt. 5. Eine Klausel, die besagt, dass man den Vertrag ruhen, kündigen und wechseln sowie Mittel aus dem Vertrag für Kauf oder Bau eines Eigenheims entnehmen kann. Durch die Änderungen gewinnen die Riester-Produkte an Flexibilität und Attraktivität. Der Anleger hat mehr Kapital zur freien Verwendung, ihm steht bis zu 30% Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung, ohne Rückzahlung der Förderungen. Bereits abgeschlossene Verträge können den neuen Zertifizierungskriterien angepasst werden. Wie funktioniert die staatliche Förderung? Der Eigenbetrag, um die maximale Förderung in Form von Steuervorteilen oder Zulagen zu bekommen, ist individuell zu berechnen. Als Zulagen gibt es in diesem Jahr für 114 Euro pro Person und je Kind 138 Euro als Geschenk vom Staat. Im kommenden Jahr steigen die Zulagen auf 154 Euro pro Person und 185 Euro je Kind. Damit ein Rentenvertrag staatlich gefördert wird, muss er zertifiziert sein. Weitere Voraussetzungen: Die Riester-Rente muss als lebenslange Rente - frühester Beginn mit Alter 60 - gezahlt werden, maximal 30 Prozent des eingezahlten Kapitals können auf einen Schlag ausgezahlt werden. Dann sind allerdings alle geförderten Beiträge sicher - auch vor Pfändungen, Abtretungen oder Anrechnung auf Hartz IV.
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