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Experten-Antwort

Auszahlungsmöglichkeit der Rentenbeiträge

von Carsten K. aus W.01.01.2011 | 01:17
1667 Ansichten
3 Antworten

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hallo, ich bin vielen Jahren selbständig und werde dies dank positiver Entwicklung auch noch lange bleiben. Gibt es eine Möglichkeit die sich die bisher eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen? 4Jahre Bundeswehr, 2 Jahre Azubi, 6 Monate ALG. Freiwillig werde ich in das System nämlich nichts mehr einzahlen, Rendite ist uninteressant. Da bekomme ich ja beim Tagesgeld schon mehr im Schnitt. Danke CK aus W

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Selbständiger haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Beiträge, da Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind und somit die Auszahlung der Beiträge ausgeschlossen ist.

(Da Beiträge nur erstattet werden, die vom Versicherten auch mitgetragen wurden, wären bei Ihnen maximal 2 Jahre der Berufsausbildung erstattungsfähig.)

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2 Antworten

Frohes neues Jahram 01.01.2011 | 03:03
Nein, eine Erstattung ist leider ausgeschlossen. Laut Ihren Angaben, haben sie bereits mehr als 59 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.Somit ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
-_-am 01.01.2011 | 13:58
Da der deutsche Staat Ihre Altersvorsorge nicht so gerne aus Mitteln der Grundsicherung (Sozialhilfe) absichern möchte, hat der Gesetzgeber die Erstattung auf ausländische Staatsangehörige und Ausnahmefälle begrenzt. Für Deutsche ist im Regelfall keine Beitragserstattung möglich. Sie ist außerdem aus Ihrem eigenem Interesse heraus nicht empfehlenswert, da unrentabel. Erstattet wird nur die Hälfte der Beiträge, die der Versicherte selbst auch mit getragen hat. Nehmen Sie lieber die kleine Regelaltersrente, für die Sie nach Ihren Angaben die Voraussetzungen erfüllen.
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