Als Selbständiger haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Beiträge, da Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind und somit die Auszahlung der Beiträge ausgeschlossen ist.
(Da Beiträge nur erstattet werden, die vom Versicherten auch mitgetragen wurden, wären bei Ihnen maximal 2 Jahre der Berufsausbildung erstattungsfähig.)